Datum: 09. Dezember 2008

PM 2008-391: Doppelhaushalt 2009/10 – Staatsregierung lehnt zusätzliches Geld für ambulante Maßnahmen zur Resozialisierung jugendlicher Straftäter ab

Wer bei ambulanten Maßnahmen spart, zahlt am Ende im Jugendstrafvollzug drauf
Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kritisiert den Umgang mit jugendlichen Straftätern in den Haushaltsverhandlungen.
„Wir haben es Schwarz auf Weiß, dass Landkreise und kreisfreie Städte, sehr unterschiedlich ambulante Maßnahmen wie soziale Trainingskurse, Anti-Gewalt-Trainings, etc. gewährleisten. Es hängt vom Wohnort ab, ob Jugendliche die Möglichkeit erhalten, nach ihrer Straffälligkeit zu einer für sie sinnvollen Maßnahme vom Gericht verurteilt oder pro forma zu einer Arbeitsweisung abgeschoben werden. Selbst die kostengünstigen und weniger effektiven Arbeitsstunden werden nicht mehr ausreichend angeboten.“
„Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass bei einer Verurteilung zu ambulanten Maßnahmen die Wiederholungsquote bei jugendlichen Straftätern deutlich geringer ist, als bei einer Verurteilung zu Arrest oder Jugendhaft. Dennoch sieht die Staatsregierung keinen Handlungsbedarf. Sie verweist darauf, dass die Mittel in der Jugendpauschale für die Kommunen eingesetzt seien. Diese reichen jedoch nicht aus.“
Die GRÜNE-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag mit 300.000 Euro für zusätzliche Mittel im Bereich ambulante Maßnahmen beim Justizhaushalt eingestellt. Allerdings blockiert die Staatsregierung diese Änderung.“
„Sie erhöht stattdessen die Mittel im Jugendstrafvollzug um eine Million Euro 2009 und 1,5 Million 2010 für den so genannten Vollzug in ‚freien Formen‘. Was Inhalt dieser ‚freien Formen‘ ist, konnte die Staatsregierung bislang nicht erklären.“
„Bedenklich ist ebenfalls, dass dieser Vollzug von freien Trägern übernommen werden soll. Ich frage mich, wie diese Aufgabenübertragung damit zusammengeht, dass Strafvollzug eine hoheitliche Aufgabe des Staates ist. Aufgrund dieser Unklarheiten haben wir beantragt, den Titel zu sperren.“
„Grundsätzlich gilt, wer bei ambulanten Maßnahmen spart, zahlt am Ende im Jugendstrafvollzug drauf. Das ist teurer und verheerend für die Jugendlichen in Sachsen“, so Herrmann.
Die Koalition lehnte den Änderungsantrag heute ab.
Hintergrund:
Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2009/2010: Anhebung ambulante Maßnahmen Kleine Anfrage „Kommunale Förderung aus den Mitteln der Jugendpauschale I“ (Drs. 4/12811) Antrag „Die Qualität ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz“ (Drs. 4/10659) Hintergrundpapier zur Großen Anfrage „Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug in Sachsen“