Datum: 08. Mai 2008

PM 2008-154: GRÜNE begrüßen verfassungsgerechtes Schwangerschaftskonfliktgesetz für Sachsen

Damit die Gesetzesänderungen nicht verpuffen, muss die Staatsregierung die Struktur der Beratungsstellen anpassen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die auf ihren Druck erfolgten Änderungen im „Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz“. Am Mittwoch hatte der Sozialausschuss dem Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung zugestimmt.
„Wir freuen uns, dass die Koalition die wichtigsten Anregungen der Sachverständigen aus der Anhörung am 9. Januar aufgenommen hat. Damit widerspricht das Gesetz nicht mehr dem Bundesrecht“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Dank der Nachbesserungen bleibt es auch in Sachsen dabei, dass sich Frauen in Schwangerschaftskonflikten an eine Beratungsstelle mit ihrer Weltanschauung in der Nähe wenden können“, führt die Sozialpolitikerin aus.
„Neu im Vergleich zum ursprünglichen Ausführungsgesetz der Staatsregierung sind die Ergänzung der Aufgaben der Beratungsstellen um die psychosoziale Schwangerschaftsberatung und die Einbeziehung in die Arbeit der lokalen Netzwerke ‚Frühe Hilfen zum Kinderschutz‘.“
„Um dem Gesetz nach seiner Verabschiedung zum Erfolg zu verhelfen, muss nun geklärt werden, was dies konkret für die Struktur der Beratungsstellen bedeutet. Für welche Beratungsstellen sind welche Beratungen und Programme sinnvoll, welche Zusatzqualifikationen sind Voraussetzung für die Arbeit, wie wird die Qualitätssicherung gewährleistet?“, so Herrmann.
 
Damit die Koalition jetzt nicht auf halbem Wege stecken bleibt, gibt Elke Herrmann CDU und SPD mit auf den Weg: „Beratungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch sind seit 1995 Pflicht – daher ist auch der Staat verpflichtet, dieses Angebot entsprechend zu sichern.“