Datum: 21. Januar 2008

PM 2008-026: Jugendstrafrecht

Statt Strafverschärfung brauchen wir Prävention und schnellere Intervention
Angesichts der Debatte um Jugendkriminalität fordert die GRÜNE-Fraktion von der Staatsregierung die Ausweitung des Dresdner Modellprojekts „Interventions- und Präventionsprojekt für straffällig gewordene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende“ (IPP) auf ganz Sachsen. Der Antrag wird am kommenden Freitag (25.1.) im Plenum behandelt.
„Anstatt der reflexartig von Justizminister Geert Mackenroth geforderten Verschärfung des Jugendstrafrechts plädieren wir für eine schnellere Krisenintervention sowie eine verbesserte Vernetzung von Polizei und Jugendhilfe bei straffällig gewordenen jungen Menschen, wie es mit dem Dresdner Modellprojekt beispielhaft vorgemacht wird“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Aufgrund der Erfolge der nunmehr zehnjährigen Arbeit des IPP, seiner Auszeichnung durch das Bundesjustizministerium 2002 als Vorbildprojekt und den Empfehlungen von Sozial- und Innenministerium sollte die Staatsregierung das Dresdner Modellprojekt schnellst möglich auf den gesamten Freistaat ausdehnen“, ist die grüne Abgeordnete überzeugt.
„Darüber hinaus fordern wir den Justizminister auf, endlich Fakten und Zahlen zur Gruppe der jugendlichen Intensivtäter offen zu legen. Ohne diese Grundlage halten wir die landesweite Ausweitung der Verwaltungsvorschrift über den Umgang mit jugendlichen Intensivtätern für bedenklich und übereilt“, kritisiert Elke Herrmann.
Während das Interventions- und Präventionsprojekt bereits unter Beweis gestellt hat, dass hier erfolgreich mit jugendlichen Straftätern gearbeitet wird, steht eine Überprüfung der seit 2006 geltenden ‚Verwaltungsvorschrift über die Arbeit mit jungen Intensivtätern im Freistaat Sachsen‘ (JunI) noch aus. Forschungen zeigen jedoch, dass zu harte Strafen und eine verfrühte Einordnung als Intensivtäter kriminelles Verhalten eher verstärken.
Hintergrund:
Ziel des Dresdner Projekts ist es, frühzeitig und differenziert auf straffälliges Verhalten von jungen Menschen zu reagieren. Sofort nach der ersten Vernehmung durch die Polizei werden die Fälle an das Jugendamt weitergeleitet, das seinerseits den Hilfebedarf abklärt und Maßnahmen wie z. B. Hilfen zur Erziehung einleitet.