Datum: 10. Januar 2008

PM 2008-006: Schwangerenkonfliktgesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert Sozialministerin Helma Orosz auf, ihren Gesetzentwurf zur Ausführung des Schwangerenkonfliktgesetzes grundlegend zu überarbeiten.
„Der vorgelegte Gesetzentwurf verstößt gegen das Bundesrecht, in dem er die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von deren Auslastung abhängig macht“, kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, nach der gestrigen Anhörung im Sozialausschuss.
„Die neue Anforderung an die Beratungsstellen als wichtiger Pfeiler eines Frühwarnsystems zum Schutz des Kindeswohls spiegeln sich im Gesetzentwurf ebenso wenig wider wie die notwendige, verstärkte Konfliktbearbeitung nach der vorgeburtlichen Diagnostik.“
Herrmann fordert die Sozialministerin auf, die aktuelle Diskussion um den Kinderschutz zu einer deutlichen Strukturverbesserung zu nutzen. „Für die Sicherung der Mindestangebote der Beratungsstellen müssen mindestens zwei Beraterinnen angestellt sein. Die Psychologinnen und Sozialpädagoginnen brauchen eine ihrer Qualifikation angemessene Vergütung. Unterbezahlung führt auf Dauer zu Fluktuation und Verlust an Professionalität.“
„Mit der Neuregelung des Paragraphen 218 ging der Staat die Verpflichtung ein, dass ein Beratungsangebot mit wenigstens einer Beraterin auf 40.000 Einwohner vorgehalten werden muss“, so die grüne Sozialpolitikerin. Die in Sachsen vorgesehene Regelung, die Förderung der Beratungsstelle von deren Auslastung abhängig zu machen, wirkt sich im ländlichen Raum noch problematischer aus, da durch Abwanderung die Arbeitsfähigkeit der Beratungsstellen ohnehin erschwert wird. „Es darf nicht dazu kommen, dass Frauen aus zeitlichen oder finanziellen Gründen auf die Fahrt zur Beratungsstelle verzichten.“
Die GRÜNE-Fraktion hatte die Anhörung des Gesetzentwurfes beantragt.