Datum: 12. September 2007

PM 2007-339: Kein Rauchverbot auf Sachsens Kinderspielplätzen?

Warum tritt Nichtraucherschutzgesetz erst am 01. Februar 2008 in Kraft?
In Sachsen wird es kein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen geben. Das wurde in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses deutlich. Überraschend wurde bekannt, dass Nichtraucherschutzgesetz erst am 01. Februar 2008 in Kraft treten soll.
Die Ausschussmehrheit lehnte den grünen Gesetzentwurf ab, der ein Rauchverbot auf Spielplätzen vorsieht. Trotz zahlreicher Verbesserungen der Koalitionsfraktionen am Gesetzentwurf der Staatsregierung fehlt dort weiterhin ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen.
„Zentrales Anliegen unseres Gesetzentwurfes ist der Schutz vor Passivrauch und die Prävention. Raucher und Nichtraucher sollen sich im öffentlichen Bereich in einem rauchfreien Umfeld bewegen können. Das gilt besonders für Orte, an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Deshalb fordern wir Rauchverbote auch für Kinderspielplätze.“
„Warum soll in Sachsen unmöglich sein, was in Bayern schon Gesetz ist?“, fragt Elke Herrmann. Das Bayerische Nichtraucherschutzgesetz umfasst auch Kinderspielplätze. „CDU- und SPD-Fraktion müssen hier dringend nachbessern.“
„Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen erst am 01. Februar 2008 in Kraft treten soll“, kritisiert die grüne Sozialpolitikerin.