PM 2006-427: GRÜNE fordern Kostenübernahme bei ALG-II-Empfängerinnen für Empfängnisverhütung
Finanzielle Not darf kein Grund für ungewollte Schwangerschaften sein
Die GRÜNE-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Kostenübernahme bei Empfängnisverhütungsmitteln für ALG-II-Empfängerinnen einzusetzen. Ein entsprechender Antrag ist am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtages.
„Für ALG-II beziehende Frauen, Paare und Familien ist aufgrund des knappen finanziellen Spielraums ein Kauf von Empfängnisverhütungsmitteln oft unmöglich“, kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag.
„Wir sind der Auffassung, dass ALG-II beziehende Frauen und Paare darin unterstützt werden müssen, verantwortlich über ihre Zukunft zu entscheiden. Finanzielle Not darf kein Grund für ungewollte Schwangerschaften sein“, begründet die Sozialpolitikerin die parlamentarische Initiative.
Sozialministerin Orosz setzte sich im Juni 2006 für Kürzungen von staatlichen Hilfen für Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen, die weniger als 929 Euro zur Verfügung haben, ein. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass heutzutage alle Frauen verhüten können.
„Wir fordern Sozialministerin Orosz auf, sich auf Bundesebene dafür stark zu machen, dass die Kosten für eine Empfängnisverhütung der eigenen Wahl für ALG-II-Empfängerinnen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr übernommen werden“, fordert Elke Herrmann.
Für Versicherte ab dem vollendeten 20. Lebensjahr besteht derzeit kein Anspruch gegenüber den Krankenkassen, Kosten für Empfängnisverhütungsmittel übernehmen zu lassen.
Antrag ‚Verbesserung der Prävention vor Schwangerschaftsabbrüchen; Übernahme von Kosten für Empfängnisverhütungsmittel‘, Drs. 4/6890