PM 2005-003: Grüne zu Milbradt – Wende zu kinderfreundlichen Politik würden wir gern unterstützen
Familienwahlrecht weder wünschbar noch verfassungskonform
Die grüne Landtagsfraktion hat der Staatsregierung zugesagt, eine Wende hin zu einer kinder- und familienfreundlicheren Politik gern unterstützen zu wollen. „Ich kann bisher aber noch keinen Zusammenhang zwischen den Aussagen des Ministerpräsidenten (LVZ/DNN 13.01.05) und seiner Politik in Sachsen erkennen“, so Fraktionsvorsitzende Hermenau. „Im Bildungsbereich sind die Haushaltsvorschläge nicht kinderfreundlich. Auch auf Bundesebene sind die Anträge zur Abschaffung des Ehegattensplittings, das kinderlose Ehen bevorteilt, stets von der CDU abgelehnt worden.“
Die Forderung von Ministerpräsident Milbradt nach einem Familienwahlrecht weist die grüne Landtagsfraktion zurück. „Die Debatte ist nicht neu. Der Ministerpräsident weiß, dass das Familienwahlrecht nicht verfassungskonform ist“, so Antje Hermenau. „Wir Grüne setzen uns für mehr Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ein. Z. B. für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, das ist umsetzbar und widerspricht nicht der Verfassung.“
„Wir lehnen das Familienwahlrecht aber auch darum ab, weil es das urdemokratische Prinzip ‚Eine Person, eine Stimme‘ außer Kraft setzt“, so Hermenau abschließend.