Sozialer Wohnraum – BÜNDNISGRÜNE setzen sich für weitere Verbesserungen in Sachsen ein
(2020-83) Im Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtages wurde heute ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein ‚Gesetz über den sozialen Wohnraum‘ (Drs 7/891) angehört. Dazu erklärt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Gesetzentwurf der Linksfraktion enthält Ansätze, denen wir BÜNDNISGRÜNE durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Koalition aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD setzt sich unter den Prämissen des Koalitionsvertrags selbstverständlich auch mit dem Thema Wohnen und Bauen auseinander. So hat die Staatsregierung die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre bereits im Kabinett auf den Weg gebracht. Wir werden die Impulse aus der Anhörung der Sachverständigen in die Gespräche der Koalition zur konkreten Umsetzung unseres Koalitionsvertrages mitnehmen.“
„Die wichtigsten Punkte sind dabei für uns die automatische Anpassung von Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine, die Anpassung des Haushaltsbegriffs an die Lebensrealität von Familien, ein regelmäßig erscheinender Wohnraumbericht, die Aufnahme ökologischer Kriterien in die Förderbedingungen und damit die Fortschreibung der Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau sowie die Förderung des Kaufs von Belegungsrechten.“
Weitere Informationen:
Gemäß einer Kleinen Anfrage von Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Bestand und Bedarf an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Sachsen gibt es weiterhin vor allem in den großen Städten Leipzig (etwa 7.750) und Dresden (10.000) einen hohen Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen. Während sich der Bestand in den großen Städten leicht positiv entwickelt, führen die Rückgänge an Sozialwohnungen in den Landkreisen für Sachsen insgesamt weiterhin zu einem sinkenden Bestand von aktuell 11.469 entsprechender Wohnungen.