Vorläufige Haushaltsführung – BÜNDNISGRÜNE: Soziale und kommunale Strukturen sichern
In der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag mit dem Titel „Vorläufige Haushaltsführung 2025 – gemeinsam verantwortungsvoll handeln“ (Drs 8/649) eingebracht. Dieser wurde vom Plenum abgelehnt. Im Antrag fordert die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion die Sicherung vorhandener Strukturen, Transparenz bei der Darstellung von Finanzierungslücken und einen Bericht über die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf alle gesellschaftlichen Bereiche. Konkret wird das Finanzministerium aufgefordert, dafür die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushaltsführung nachzubessern.
Franziska Schubert, Vorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, erklärt:
„Die vorläufige Haushaltsführung stellt normalerweise die Grundfunktionen des Staates in haushaltlosen Zeiten sicher. Der CDU-Finanzminister will jedoch ab Januar 2025 die haushaltlose Zeit als Sparmaßnahme auf Kosten der Menschen im Freistaat nutzen – mit Unterstützung der CDU und SPD. Diese unverantwortliche Ausgestaltung wird verheerende Folgen haben, wie wir bereits 2015 hier in Sachsen erleben mussten. Wir fordern mit unserem Antrag Nachbesserungen und ein Zugehen auf die Träger, Gemeinden und Einrichtungen, die sich aktuell große Sorgen machen. Unser Ziel ist es, unverzichtbare Strukturen vor allem in den Bereichen Soziales, Kultur, Beratung, Bildung und Kommunen zu sichern.“
„Die angebliche Lücke von vier Milliarden Euro resultiert aus unrealistischen Annahmen und mangelnder Transparenz. Das ist typisch für das Handeln des Finanzministers, richtig ist es aber nicht. Gesellschaftliche Kosten beim Wegbrechen von Strukturen und kommunaler Finanzierung werden nicht berücksichtigt. Es gibt Alternativen zum kurzsichtigen Handeln des Finanzministers. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen bereit, daran gemeinsam zu arbeiten – für die Menschen im Freistaat.“
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