Datum: 16. Dezember 2024

BÜNDNISGRÜNE stellen Rechtsgutachten zur MP-Wahl vor

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute ein Rechtsgutachten zur Stimmgebung bei der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen vorgestellt. Das Gutachten von Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl befasst sich unter anderem mit der Frage, ob im Fall von konkurrierenden Kandidaturen die Möglichkeit gegeben sein muss, mit „Nein“ zu stimmen.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion:

„Das Rechtsgutachten von Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl stützt unsere Auffassung, dass den Abgeordneten des Sächsischen Landtages auch in einem zweiten Wahlgang, unabhängig von der Zahl der Kandidaturen, zwingend die Möglichkeit einer Nein-Stimme gegeben sein muss. Diese Auffassung haben wir bereits vergangene Woche auch im Präsidium des Sächsischen Landtages zum Ausdruck gebracht. Das Rechtsgutachten von Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl ist in seiner Argumentation mehr als überzeugend. Deshalb werden wir BÜNDNISGRÜNE zur Landtagssitzung am Mittwoch beantragen, die Stimmzettel entsprechend zu gestalten. Nein-Stimmen sind in einem potenziellen zweiten Wahlgang von entscheidender Bedeutung, um ein Kemmerich-Szenario in Sachsen zu verhindern. Denn nur wenn ein Kandidat mehr Stimmen auf sich vereinen kann, als alle anderen Kandidaten inklusive Nein-Stimmen zusammen erreichen, ist er gewählt. Das wird bei einem maßgeblich von der AfD getragenen Kandidaten nicht der Fall sein.“

In seinem Rechtsgutachten hält Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl, LL.M. (Edin.), Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Politik an der Universität Leipzig, fest:

Bei der Wahl des Sächsischen Ministerpräsidenten nach Art. 60 SächsVerf. müssen Nein-Stimmen zugelassen werden. Für den ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit ergibt sich dies aus dem Geschäftsordnungsrecht, für den weiteren Wahlgang mit einfacher Mehrheit bereits aus dem Verfassungsrecht. Die Stimmzettel sind für beide Wahlgänge entsprechend zu gestalten.

Mit der Nein-Stimme bringt die oder der Abgeordnete zum Ausdruck, dass sie oder er keinem der vorgeschlagenen Kandidaten über das Erfordernis der einfachen Mehrheit hinweghelfen will. Das unterscheidet die Nein-Stimme fundamental von der Enthaltung oder der ungültigen Stimme, mit denen der Abgeordnete gerade nicht inhaltlich an der einfachen Mehrheitswahl teilnimmt. Anders als beim absoluten Mehrheitserfordernis im ersten Wahlgang ist eine Nein-Stimme damit nicht nur politisch-symbolisch, sondern auch rechtlich relevant. Denn gegen eine Mehrheit von Nein-Stimmen kann kein Kandidat zum Ministerpräsidenten gewählt werden.

Weitere Informationen:

>> Rechtsgutachten von Juniorprofessor Dr. Fabian Michl, LL.M. (Edin.): „Stimmgebung bei der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen“

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