Situation der Krankenhäuser – Scholz: Sächsisches Krankenhausgesetz stellt wichtige Weichen für medizinische Versorgung der Zukunft
Redebeitrag des Abgeordneten Markus Scholz (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD: „Notruf nicht überhören – Erste Hilfe für Krankenhäuser leisten“ (Drs 7/14376)
78. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 08.11.2023, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
um es mit einem adaptierten Ausspruch Helmut Schmidts zu sagen: Es gibt Irrtümer, es gibt Fälschungen und es gibt AfD-Anträge.
Die AfD liegt falsch: Sie zeigt mit ihrem Antrag zum einen, dass sie die Krankenhausfinanzierung nicht verstanden hat. Und zum anderen versucht sie, sich hier scheinheilig als Retter der Krankenhäuser darzustellen.
Die AfD irrt: Im System ist bereits sehr viel Geld. Und wir müssen dafür sorgen, dass es richtig eingesetzt wird, damit es unserer sächsischen Bevölkerung und deren Gesundheit zu Gute kommt. Außerdem dürfen wir als Land im Bereich der Krankenhausförderung nur bei den Investitionskosten der Kliniken unterstützen und nicht bei Personal- und Betriebskosten.
Aber auch hier helfe ich den Antragssteller*innen gern: Die Krankenhausfinanzierung beruht auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht der Bund mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Hier werden über die sogenannten Fallpauschalen Personal- und Betriebskosten, also diejenigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer stationären Behandlung entstehen, getragen. Auf der anderen Seite steht die Finanzierung durch uns als Bundesland mit der Förderung der Investitionskosten.
Nun zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Krankenhäuser: Die aktuellen Defizite der Krankenhäuser resultieren aus Tarifsteigerungen für das Personal und rasant gestiegenen Betriebskosten durch Inflation und Energiepreisen. Dies betrifft jedoch komplett die Finanzierung durch den Bund, da es Betriebs- und keine Investitionskosten sind.
Weiterhin beruhen die Defizite der Kliniken auch auf gesunkenen Fallzahlen seit der Corona-Pandemie. Diese haben und werden sich auch nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie entwickeln, auch weil mehr Behandlungen und Operationen ambulant durchgeführt werden. Ebenso wird sich eine bereits schon länger andauernde Entwicklung zu kürzeren Behandlungszeiten auch nicht zurückdrehen lassen.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits Milliarden für Pandemie- und Energiehilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Über das Transparenzgesetz soll nochmals Unterstützung erfolgen. Dabei wurde eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal und eine Erhöhung des Pflegentgeltwertes festgelegt.
Wir BÜNDNISGRÜNE möchten weder vom Bund noch vom Land eine Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Gießkannenprinzip. Denn dann würden wir auch die nicht benötigten Krankenhausbetten und damit eine Überversorgung finanzieren.
Gerade aber in Sachsen haben wir schon eine gute zukunftsfähige Krankenhauslandschaft, die wir bei der Umstrukturierung und den Umbau für die Herausforderungen der Zukunft fit machen müssen. Mit unserem sächsischen Krankenhausgesetz haben wir hier gute Weichen gestellt, damit wir dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel lösungsorientiert entgegentreten können. So haben wir im Gesetz Gesundheitszentren für die medizinische Basisversorgung gerade in den ländlichen Räumen aufgenommen. Digitalisierung, Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern sind festgeschrieben. Für diese Anpassung an die künftigen Herausforderungen der medizinischen Versorgung müssen wir unsere Bevölkerung beim Umbau mitnehmen. Transformationskosten, die es bei baulichen und technischen Veränderungen geben wird, müssen wir bereitstellen. Dafür gilt es Gelder im nächsten Doppelhaushalt einzuplanen.
Zum Schluss und weil Loriot nächste Woche 100 Jahre alt geworden wäre, noch folgende Anmerkung: Es steht Ihnen als AfD, ganz in Anlehnung zu Herrn Dr. Klödner und Herrn Müller-Lüdenscheidt, selbstverständlich frei, ein Wannenbad mit oder ohne Wasser zu nehmen. Das müssen sie sich auch von niemandem aufzwingen lassen, auch von Fakten zur Krankenhausfinanzierung nicht. Nach unserer Erfahrung ist jedoch ein parlamentarischer Antrag mit korrekten Zusammenhängen zweckdienlicher als einer ohne.
In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab.