Petitionswesen – Hammecke: Die Modernisierung des Petitionswesens ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein wichtiges Anliegen
Redebeitrag der Abgeordneten Lucie Hammecke (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: „Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen“ Drs 7/13745
87. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag 02.05.2024, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Abgeordnete,
das Petitionswesen ist sicherlich eines der bekanntesten Beteiligungsinstrumente. Wie viele von uns haben schon einmal online unseren Namen eingegeben, einen Klick gemacht und somit ein uns wichtig erscheinendes Anliegen unterstützt. Und das kann man nicht nur unser Recht, sondern als Bürger*innen auch unsere Verantwortung nennen, unsere Stimme zu erheben und uns für Veränderungen einzusetzen, die uns am Herzen liegen. Das Petitionswesen fördert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess. Sie können dazu beitragen, Missstände aufzudecken, uns – also politische Entscheidungsträger*innen auf Probleme aufmerksam machen und die Transparenz in der Politik erhöhen.
Der Umgang mit den Anliegen der Menschen, die als Petition offiziell an den Sächsischen Landtag gehen, stellen uns hier ganz praktisch vor Herausforderungen im Umgang. In Sachsen gehen im Jahr zwischen 400 und 600 Schreiben an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags – dem jetzt bereits größten Ausschuss.
Als Mitglied des Petitionsausschusses kann ich ihnen dabei sagen: Die Inhalte der Petitionen sind dabei so vielseitig wie die Menschen im Freistaat – und außerhalb des Freistaates, denn das Petitionsrecht steht JEDEM Menschen zu. Unabhängig von der Herkunft, der Wohnort, dem Alter.
Wie wir als Landtag mit Petitionen umgehen, wird im Sächsischen Petitionsausschussgesetz gesetzlich geregelt. Was jetzt durch den Gesetzesentwurf der Linksfraktion geändert und modernisiert werden soll.
Werte Kolleg*innen,
die Modernisierung des Petitionswesens ist ein Anliegen, das wir als BÜNDNISGRÜNE, das wir als Koalition teilen. Und viele Punkte dieses Gesetzesentwurfes – stark orientiert am Thüringer Entwurf – sind auch begrüßenswert, insbesondere die Stärkung des Datenschutzes und der Transparenz sowie die Digitalisierung des Petitionsverfahrens.
Einiges ist aber in dieser Legislaturperiode bereits passiert: Dass Verfahren mit den Stellungnahmen der Staatsregierung eingeholt werden – wurde nach Hinweisen durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte – und gemeinsam mit Frau Gorskih von der Linken haben wir daran gearbeitet – aktualisiert und stärkt so die Rechte der Petent*innen. Nicht nur, aber insbesondere auch der Petent*innen aus dem Justizvollzug.
Das ist so leise und problemlos passiert – oder sollte ich lieber sagen: wurde dankenswerterweise durch die Mitarbeitenden des Petitionsausschussreferats umgesetzt –, dass es kaum jemand mitbekommen hat.
Was bisher auch niemand mitbekommen hat, was aber auch bereits seit einigen Sitzungen im Ausschuss diskutiert wird, ist das Thema öffentliche Petition und Digitalisierung des Petitionswesens. Und da war sicherlich auch der Gesetzesentwurf der Linken eine gute Grundlage für die Diskussion.
Aber – und das wurde auch in der Anhörung und unserer juristischen Prüfung deutlich: Um dieses Anliegen umzusetzen, braucht es keine gesetzliche Änderung.
Vielmehr können durch eine Überarbeitung der sogenannten Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Petitionen), welche sozusagen das Handwerkszeug des Petitionsausschusses darstellen, entsprechende Regelungen eingearbeitet werden.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses wissen es und haben es einstimmig beschlossen, der Sächsische Landtag ist hier ganz konkret auf dem Weg – um nach dem Vorbild anderer Bundesländer die digitale Petitionsplattform umzusetzen. Um damit das Petitionswesen digitaler, bürger*innen-näher, transparenter zu machen.
Werte Abgeordnete,
soweit wir das Anliegen teilen – und teilweise auch in großem Konsens im Petitionsausschuss Stück für Stück umsetzen –, so nun konkret zu einem von mir wiederholt vorgebrachten Kritikpunkt am Gesetzesentwurf:
Das Gesetz schlägt als Grenze zur öffentlichen Anhörung die Zahl aus dem Thüringer Gesetz vor: 1500. Sachsen hat jedoch fast die doppelte Einwohner*innen-Anzahl wie Thüringen, daran sollte auch der Gesetzesentwurf angepasst werden.
Werte Abgeordnete,
wir werden den Gesetzesentwurf ablehnen – ich möchte aber explizit danken für die Debatte der vergangenen Monate, denke aber ausreichend dargestellt zu haben, dass die begrüßenswerten Punkte bereits Stück für Stück umgesetzt werden.
Vielen Dank.