Mietspiegelzuständigkeitsgesetz – Löser: Wichtige Grundlage für Mieter*innen und Kommunen
Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Sächsisches Gesetz über die Zuständigkeit zur Erstellung von Mietspiegeln (Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz – SächsMsZustG“ (Drs 7/10483)
62. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 15.12.2022, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln oder „kurz“ Sächsisches Mietspiegelzuständigkeitsgesetz weist Kommunen in Sachsen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Aufgabe zu, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Mit Beschluss des Mietspiegelreformgesetzes im Bund im Sommer 2021 waren die Bundesländer aufgefordert, die Zuständigkeit für die Mietspiegel mit landesgesetzlichen Regeln festzulegen. Dem kommen wir heute nach.
Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Kriterien aufgestellte Tabellen, die für Wohnungen zum Beispiel nach Gebäude-Alter, Lage, Größe und Ausstattungsstandard, aber auch dem Gebäudeenergiestandard die durchschnittlichen Mietpreise feststellen.
Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen.
Auch bei der Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch werden Mietspiegel als Grundlage zur Bewertung der Angemessenheit der Wohnkosten herangezogen.
Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, dass rechtssicher erstellte und allgemein anerkannte Mietspiegel in den Kommunen vorliegen.
Die Linksfraktion schlägt in ihrem Änderungsantrag vor, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen. Die Diskussion, ob das eine gute Idee ist, haben wir auch in der Koalition geführt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Rückwirkung in diesem Fall das Risiko birgt, die Regelung insgesamt angreifbar zu machen.
Um einen Mietspiegel erheben zu können, müssen viele Daten gesammelt werden. Deshalb ist es notwendig, eine Rechtsgrundlage dafür zu haben. Andernfalls ist es rechtswidrig, die Daten zu sammeln und zu verwenden.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Mietspiegel an die Kommunen ohne rückwirkendes Inkrafttreten können die Daten für die Erstellung der Mietspiegel rechtssicher erhoben werden.
Uns Koalitionsfraktionen und ganz besonders uns BÜNDNISGRÜNEN war es wichtig, diese Fragen gründlich zu klären. In diesem Sinne hoffe ich, dass nun gut wird, was lange dauerte und Mieterinnen und Mieter in Sachsens fünf größten Städten auch zukünftig auf die Sicherheit eines qualifizierten Mietspiegels bauen können.
Es ist ein sehr kurzes Gesetz, deshalb fasse auch ich mich kurz, bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.