Glücksspielstaatsvertrag – Lippmann: Wichtiger Beitrag zum Umgang mit dem Glücksspiel und seinen Gefahren

Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021“ (Drs 7/6895)

65. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 01.02.2023, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Glücksspiel übt seit Menschen Gedenken eine Faszination aus und stellt zugleich ein großes Risiko dar. Wohl auch deswegen sind die Bestrebungen, es zu reglementieren oder sogar zu verbieten, fast so alt wie das Glücksspiel selbst. Und wie auch in anderen Bereichen des Lebens hat die Integration des Internets in den Alltag die Realität verschoben – auch hier findet sich ein großer Markt an Anbietern. Aufgabe auch der landesrechtlichen Vorschriften war es daher, das Gesetz mit der Realität in Einklang zu bringen. Denn auch wenn Glücksspiel zweifelsohne zum sogenannten „sozial unerwünschten Gewerbe“ gehört, ist es dennoch Teil der Lebenswirklichkeit, bei dem der Gesetzgeber nicht den Weg des Verbotes, sondern der Regulierung beschreiten sollte.

Uns war es deswegen aber wichtig, die Gefahren des Glücksspiels auch ausdrücklich in dem Gesetz zu adressieren und ihnen, soweit es uns möglich ist, zu begegnen, was sich im Änderungsantrag der Koalition ausgedrückt hat.

Es ist ausdrückliches Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs, bereits das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern. Um das zu gewährleisten, sollen die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden – unter anderem durch Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren. Hier bleibt der Gesetzesentwurf nicht bei bloßen Wunschvorhaben stehen. Durch die normierte Verpflichtung der Erlaubnisinhaber, Informationen zu Sperrungen in anonymisierter Form für Forschung zur Verfügung zu stellen, wird dem Ziel vielmehr sehr konkret Rechnung getragen. Das ermöglicht einen Erkenntnisgewinn in Hinblick auf Ursachen und Auswirkungen von Glückspielsucht und kann eine empirische Grundlage für Suchtbekämpfungsprogramme darstellen.

Daneben sind zukünftig Informationen über regionale Suchtberatungsstellen sowie andere anbieterunabhängige Hilfwangebote in Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gut sicht- und lesbar anzubringen. Das bedeutet einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen für Betroffene und ist ein weiterer Baustein im Instrumentenkoffer Umgang mit Glücksspielsucht.

Neben der Änderung abgabenrechtlicher Vorschriften findet sich als relevante Neuerung in diesem Gesetzesentwurf noch die umfassende Berichtspflicht der Staatsregierung. Diese soll ab 31. Dezember 2024 dem Landtag regelmäßig alle zwei Jahre einen Informationsbericht zur Entwicklung der Glücksspielsucht vorlegen. Dies ist eine Ergänzung zu der Evaluierung aus § 32 des Glückspielstaatsvertrages. Gegenstand des Berichts ist die Situation und Entwicklung der Glücksspielsucht, die Maßnahmen der Staatsregierung und anderer relevanter Akteure bei deren Bekämpfung sowie Aktivitäten und maßgebliche aktuelle Erkenntnisse der sächsischen Suchtforschung.

Es handelt sich hier somit um Ergänzungen zu den bisher bestehenden Regelungen, die sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss sind, aber doch einen Beitrag zum Umgang mit dem Glücksspiel und seinen Gefahren leistet. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.

Vielen Dank!