Gewaltschutz – Hammecke: Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht
Redebeitrag der Abgeordneten Lucie Hammecke (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt wirkungsvoll bekämpfen – umfangreichen Schutz für Betroffene garantieren!“ (Drs 7/14957)
80. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 13.12.2023, TOP 12
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es ist gut, dass wir hier im ersten Plenum nach dem 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, uns diesem Thema widmen – und ich möchte der Linksfraktion sehr explizit dafür danken.
Wir haben in diesem Hohen Haus bereits einige Male über das Thema gesprochen und ich wiederhole es immer wieder, weil ich davon überzeugt bin: Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Wir reden hier über kein nice-to-have im Doppelhaushalt – sondern über existenzielle Fragen. Noch immer wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.
Christina Clemm hat es einmal sehr deutlich auf den Punkt gebracht: „Würden wir am Ende des Jahres eine Schweigeminute für jede in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner ermordete Frau halten, schwiegen wir über zwei Stunden (Zitat: Christina Clemm aus „Frauenhass“)
Und wir reden nicht über ein verschwindendes Phänomen:
Mit über 8.800 polizeilich gemeldeten Fällen häuslicher Gewalt in Sachsen im Jahr 2022 verzeichnen wir einen Anstieg von über zehn Prozent im Vergleich zu 2021, wobei die Dunkelziffer nach alles was wir wissen noch deutlich höher liegt.
Und viele der Aussagen im Antrag sind richtig und wichtig, diese und ähnliche sind auch Schwerpunkte unserer parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Staatsregierung in den vergangenen vier Jahren gewesen. Auf einige dieser möchte ich am Anfang kurz eingehen:
1. Der Antrag fordert unter II.1 eine Landesstrategie, die Etappenziele festlegt und terminiert. Der geplante Landesaktionsplan zur [Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt in Umsetzung der] Istanbul-Konvention IST eine ebensolche solche Strategie und wird aktuell auf Regierungsseite verhandelt. Und nach allem, was wir aus der Staatsregierung für Signale vernehmen, sind wir optimistisch, dass dieser noch im ersten Quartal 2024 kommt. Es gab hier umfassende Beteiligungsworkshops – ich weiß, dass auch einige Abgeordnete an diesen teilgenommen haben. Die Maßnahmen wurden im Lenkungsausschuss diskutiert und weiter erarbeitet. Mit dem Vorliegen des novellierten Landesaktionsplans haben wir dann eine umfassende Landesstrategie, die dann aber auch in die Umsetzung kommen muss.
2. Unter II.2 fordert der Antrag, Gewaltschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Hier werfe ich den Blick jetzt einmal Richtung Bund. Gleichstellungsministerin Paus hat am 22. November beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen die Eckpunkte für ein Gewaltschutzgesetz vorgestellt, welches erstmalig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung enthalten soll. Da der Bund natürlich nicht auf die Kommunen durchgreifen darf, wird es um eine Pflichtaufgabe der Länder gehen, und auch wir werden in der Folge mindestens ein Landesausführungsgesetz brauchen, um die Maßnahmen dann selbst umsetzen oder auf die Kommunen zu übertragen mit entsprechendem Finanzausgleich. Alle Ebenen stehen in der Verantwortung und sind bereits in der Abstimmung, einen Teil des Ausbaus mitzufinanzieren. Länder, Kommunen und Bund sind gemeinsam in der Verantwortung.
Nimmt man die Landesebene dazu – hier hat Daniel Kuge sicher einiges gesagt –, hat sich in den vergangenen Jahren viel bewegt, mit breiten parlamentarischen Mehrheiten, für die ich mich bedanken will:
- Wir haben die Ausgaben für den Gewaltschutz seit 2019 verdreifacht, aktuell belaufen sie sich auf etwa zwölf Millionen Euro pro Jahr. Hier braucht es mit Blick auf den vom Bund kommenden Rechtsanspruch im nächsten Haushalt zusätzliche Mittel, um langfristig wirksame Hilfen und Unterstützungsstrukturen und den Ausbau auf die von der Istanbul Konvention geforderten Familienplätze sicherzustellen.
⦁ Mit der Eröffnung der Interventions- und Koordinierungsstelle bei häuslicher Gewalt im Vogtland gibt es nun in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis eine Anlaufstelle für Betroffene.
⦁ Mit der „Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt“ liegen erstmalig belastbare Zahlen für Sachsen vor.
3. Damit komme ich auch zu meinem letzten Punkt: Der Antrag fordert unter II.3 die Erfassung geschlechtsspezifischer Gewalt unter politisch motivierter Kriminalität als eigene Kategorie aufzunehmen. Wir sind uns alle einig, dass es eine bessere Datenlage braucht, ebenso wie eine genaue Definition von Femiziden. Hierzu wurden sowohl in der JUMIKO als auch zuletzt in der GFMK im Juni 2023 Vorschläge erarbeitet und diskutiert.
Was wir darüber hinaus brauchen – und das fordert auch der GREVIO Bericht –, ist eine echte Verlaufsstatistik von der Anzeige bei der Polizei bis zum endgültigen Urteil. Das wurde auch im ersten periodischen Sicherheitsbericht aufgegriffen und die Hürden dargestellt. Hier sollte das Thema Gewaltschutz zukünftig eine größere Rolle spielen. Ich denke, das können wir konkret aus Sachsen angehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sie sehen, in den vergangenen Jahren hat sich viel entwickelt und das vor allem auch, weil sich Träger und Menschen gefunden haben und finden, die langfristig Verantwortung im System übernehmen. Ihnen gilt unser Dank!
Und dennoch, da stimme ich dem Antrag zu, kann die aktuelle politische Lage noch nicht befriedigen.
Ich will auch nicht, dass Gewalt an Frauen weiter schulterzuckend hingenommen wird. Als eben eine Realität hier in Deutschland, hier in Sachsen. Wir haben hier einen riesigen Kraftakt zu bewältigen, denn wir kämpfen gegen Strukturen, die schon sehr lange bestehen.
Es ist daher wichtig, das Thema immer und immer wieder zu setzen. Vielen Dank dafür. Ich hoffe, Sie konnten meiner Argumentation folgend die Ablehnung verstehen.