Doppelhaushalt 2023/24 – Schubert: Öffentliches Geld muss dem Gemeinwohl dienen

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 – HG 2023/24)“ Drs 7/10575 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11501

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 20.12.2022, TOP 1.13 Einzelplan 04 Staatsministerium der Finanzen, Einzelplan 14 Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung, Einzelplan 15 Allgemeine Finanzverwaltung

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich freue mich, dass mit dem nächsten Haushalt 2023/2024 das Fachressort (Finanzministerium) seine Aufgabenwahrnehmung um einen wichtigen Aspekt erweitert.

Es ist nicht so, dass im Heimatland von Carlowitz die Nachhaltigkeit kein Begriff ist. Allerdings wurde u.a. die sächsische Nachhaltigkeitsstrategie im Finanzbereich noch nicht konsequent und stringent erfüllt. Der Staat und seine Ausgaben können Lenkungswirkung entfalten und darum ist es wichtig, das politisch auch entsprechend zu steuern. Öffentliches Geld muss dem Gemeinwohl dienen. Es darf nicht eingesetzt werden, um zu schaden – das gilt für Umwelt und Mensch gleichermaßen. Ein Beispiel ist, wie wir zum Beispiel Geld anlegen. Beim Generationenfonds hat es da bereits ein Umdenken gegeben.

Ein weiterer großer Hebel kommt jetzt dazu – der gesamte staatliche Bau. Hier geht es darum, zukünftig Kosten und auch Ressourcen zu sparen. Allein durch den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen spart der Freistaat unmittelbar durch selbst erzeugten Strom und verbessert die Klimabilanz der Landesverwaltung. Wir haben beim Finanzministerium mehrfach nachgefragt, wie es um die Stromversorgung des Freistaates bestellt ist. Bis jetzt kommt nicht mal ein Prozent des Stromverbrauches aus erneuerbaren Energien. Der Anteil ist verschwindend gering. Der Freistaat hat einen Energieverbrauch von 750.000 MWh. 294.938 MWh sind Elektrische Energie, davon sind 268 MWh aus erneuerbaren Energien (Solarstrom). 268MWh von 750.000 MWh sind 0,036 Prozent.

Das ist ein Haushaltsrisiko; das in aller Deutlichkeit. Wir sollten alle ein pragmatisches Interesse daran haben, mehr Unabhängigkeit ins System zu bringen. Je mehr Energieimporte und fossile Energieträger wir durch Erneuerbare Energie ersetzen, desto unabhängiger werden wir. Der landeseigene Staatsbetrieb für Immobilien und Baumanagement bekommt nun den Auftrag und den finanziellen Rahmen, 2023 sämtliche landeseigenen Dächer und Fassaden auf Eignung für Photovoltaik und Solarthermie zu prüfen. Das gilt auch für alle Parkplatz- und Freiflächen.

Im Einzelplan 14 gibt es dazu ab 2023 einen neuen Globalvermerk. Hier geht es um Vorbildwirkung und Verantwortung als öffentlicher Bauherr. Die Prinzipien Nachhaltiges Bauen, Betreiben und Bewirtschaften werden zukünftig verstetigt. Festgeschrieben wird das Ziel, bis 2040 weitgehende Klimaneutralität zu erreichen. Arbeitsgrundlagen sind das sächsische Energie- und Klimaprogramm und die Kriterien des Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesbauministeriums. Wir erwarten, dass diese Kriterien angewendet werden und wir in diesem Bereich einen signifikanten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität schaffen. Die Aufträge der öffentlichen Hand kommen nicht zuletzt den Handwerkern im Lande zugute – und das ist antizyklisches Handeln, das wir brauchen, um gegen die Krise zu arbeiten.

Der Einzelplan 15 umfasst die Allgemeine Finanzverwaltung. Neben Einnahmen und Versorgungen sind hier die staatlichen Beteiligungen in Kapitel 15 21 und in Kapitel 15 30 die Kommunen veranschlagt. Teil der Beteiligungen ist die Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH. Nachdem im Großen Garten in Dresden wegen langanhaltender Dürreperioden mehr als 600 Bäume gefällt werden müssen, ist klar, dass die einzigartigen Charaktere der sächsischen Gartendenkmale gefährdet sind. Auch hier muss die Klimaresilienz der Gartenanlagen insgesamt erhöht werden. Für diese klimawandelbedingte Mehrausgaben und für den Erhalt und die klimawandelangepasste Ausstattung und Pflege sächsischer Gartendenkmale werden in 2023 und 2024 zusätzliche 750.000 Euro bereitgestellt. Weil wir schützen wollen, was wir lieben – das gehört zu unserem Verständnis von Heimat dazu.

Zu den Kommunen: Auf ihnen lastet große Verantwortung; sie gestalten das Leben vor Ort. Hier sind gutes Miteinander, Dialog und fachliche Auseinandersetzungen das A und O. Als Teil der Koalition hätten wir ein weiteres Fachsymposium mit Fokus auf die kommunalen Bedürfnisse als sinnvoll erachtet. Das war nicht erwünscht vom Finanzministerium, obwohl das letzte Fachsymposium auf große positive Resonanz traf. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE nicht nachvollziehbar, aber sei’s drum. Darum haben wir jetzt ein kommunales Klimabudget von jährlich eine Million Euro für jeden der zehn Landkreise und der drei kreisfreien Städte auf den Weg gebracht.

Zusammenfassend: Im Bereich der öffentlichen Finanzen werden wir mit diesem Haushalt deutlich nachhaltiger in Sachsen und das wird sich für die Staatsfinanzen auch auszahlen. Für diesen Richtungswechsel bitte ich Sie um breite Zustimmung.