Doppelhaushalt 2023/24 Energie und Klimaschutz – Gerber: Nun sind alle Bremsen für den Windkraftausbau in Sachsen gelöst
Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Daniel Gerber (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 – HG 2023/24)“ Drs 7/10575 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11501
64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 20.12.2022, TOP 1.10 Einzelplan 09 Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, meine Freude über ein in meinen Augen zentrales Projekt der Koalition zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in diesem Doppelhaushalt zum Ausdruck zu bringen.
Mit den Anpassung des Landesplanungsgesetzes und der sächsischen Bauordnung, die hoffentlich noch heute im Laufe des Tages beschlossen wird, und den bereits gestern beschlossenen Ergänzungen im Einzelplan des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, werden nun endlich alle Bremsen für den Windkraftausbau in Sachsen gelöst:
Sachsen bekennt sich zum Zwei-Prozent-Flächenziel für Windkraft und setzt dieses Ziel bis 2027 um – fünf Jahre schneller als von Bund gefordert. Dazu statten wir die Regionalen Planungsverbände und das Regionalentwicklungsministerium mit den notwendigen finanziellen Mitteln aus.
Flankiert werden diese wichtigen Maßnahmen durch ein neues Instrument im sächsischen Planungsrecht, die Flexibilisierungsklausel. Mit dieser können Gemeinden nun auch außerhalb ausgewiesener Windgebiete Windkraftprojekte zulassen und die lokale Energiewende unterstützen. Wir stärken damit die kommunale Eigenverantwortung und die Möglichkeit der finanziellen Partizipation vor Ort.
Zusammen mit einer Öffnung des Waldes unter Berücksichtigung strenger Schutzvorgaben kann der Windkraftausbau damit endlich die notwendige Geschwindigkeit aufnehmen. Die üblichen immisisons- und naturschutzfachlichen Prüfungen bleiben dabei selbstverständlich bestehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
kommen wir zu den energiepolitischen Schwerpunkten des Einzelplan 09. Die aktuelle Energiepreiskrise stellt das Land vor wirtschaftliche und soziale Herausforderungen und war bereits Thema diverser Debatten in diesem hohen Haus.
In dieser Zeit sind Beratungsangebote wichtiger denn je. Verantwortliche der Verbraucherzentralen haben mir berichtet, dass der Beratungsbedarf im Energiebereich im Vergleich zum Vorjahr um 70 Prozent gestiegen ist. Den Verbraucherzentralen wird quasi die Bude eingerannt. Dabei ist immer öfter die reale Gefahr der Energiearmut im Fokus der Beratungsleistungen.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir die finanziellen Mittel für solche Beratungsleistungen im Energiebereich um eine Millionen Euro pro Jahr aufstocken konnten. Diese Mittel sollen kurzfristig bereits zur Bewältigung der Energiekrise beitragen, aber auch der mittel- bis langfristigen Umsetzung der Energiewende dienen. Dabei freut es mich besonders, dass wir die Finanzierung der Dialog- und Servicestelle der Sächsischen Energieagentur über den Doppelhaushalt hinaus verstetigen konnten und die kommunale Wärmeplanung ausbauen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
um meinen kurzen Überblick der Energiethemen abzuschließen, lassen Sie mich zwei weiteren Punkten schließen, die wir in diesem Doppelhaushalt beachtet haben.
Erstens, der Freistaat beziehungsweise die öffentliche Hand haben durch ihre Vorbildwirkung eine besondere Verantwortung. Dieser kommt der Freistaat insbesondere im Bereich der Nutzung von Solarenergie auf eigenen Liegenschaften zukünftig stärker nach. Dafür haben wir 300.000 Euro für eine umfassende Potenzialanalyse als Basis für einen Umsetzungsplan sowie weitere zwei Millionen Euro für die schnelle Umsetzung von Projekten im Geschäftsbereich des Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vorgesehen.
Zweitens, Klimaschutz findet lokal in den Kommunen und Landkreisen statt und ist für unser aller Überleben unabdingbar. Mit dem Kommunalen Energie- und Klimabudget schaffen wir erstmals ein Instrument, was diesem Grundsatz gerecht wird. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält dafür eine Millionen Euro pro Jahr zur Umsetzung konkreter Investitionsmaßnahmen.
Vielen Dank.