Deutsche Staatsbürgerschaft – Čagalj Sejdi: Wir brauchen einen inklusiven Staat und dazu gehört ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz
Redebeitrag der Abgeordneten Petra Čagalj Sejdi (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD: „Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen“ (Drs 7/14874)
80. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 14.12.2023, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die AfD-Fraktion spricht in ihrem Antrag vom „Verramschen“ deutscher Pässe. Wer sich so äußert, macht deutlich, dass er selbst die deutsche Staatsangehörigkeit und die dazugehörenden Personaldokumente missachtet.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit retten wollen, sollten Sie erst einmal bei sich selbst und ihrer Grundhaltung anfangen. Sie fordern auf, Reisepässe nicht zu „verramschen“. Was soll das denn bitte bedeuten? Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut, das weder „verramscht“ noch „verkauft“ wird. Sie fordern in Ihrem Antrag, sich mit den Werten unseres Landes zu identifizieren? Dazu gehört meiner Meinung auch, dass man nicht über Staatsangehörigkeit spricht, als sei es ein Sack alte Kartoffeln.
Ihre Äußerungen lassen tief blicken – sehr tief.
Die AfD will mit ihrem Antrag deutlich machen, dass ihnen die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht gefällt. Wen hätte das gewundert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer sich heute entscheidet, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, braucht in der Regel drei bis sechs Jahre, bis er sie hat.
Die Wartezeiten bei den Ausländerbehörden auf einen Termin zur Erstberatung Einbürgerung liegen derzeit im Schnitt bei ein bis zwei Jahren. Danach müssen Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen auch das dauert circa ein bis zwei Jahre, dann kommt noch eine Bearbeitungszeit von circa ein bis zwei Jahren hinzu. Da habe ich Sprachtest, Einbürgerungstest und anderes noch gar nicht dazu gerechnet.
Wenn wir also heute die Regelung haben, dass Menschen nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt das Recht haben, einen Einbürgerung zu beantragen, müssen wir wissen, dass da noch circa fünf Jahre Bearbeitung dazu kommen. Das ist eindeutig zu lange.
In Deutschland sind die Einbürgerungszahlen vergleichsweise niedrig. 2019 hatten 12,6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist viel, stattdessen wird die Frage um die Staatsangehörigkeit ständig so diskutiert, als ob die Menschen Schlange stehen würden, um sich einbürgern zu lassen, weil das so einfach und so schnell ginge.
Das deutsche Einbürgerungsrecht ist im europäischen Vergleich derzeit sogar strenger als in vielen anderen Staaten. Unsere Einbürgerungsquote liegt derzeit bei 1,1 Prozent – zum Vergleich: In Schweden sind es 7,4 Prozent, in Portugal 4,8 Prozent. Fünf Jahre bis zur Einbürgerung sind in vielen Ländern bereits Standard (zum Beispiel in Belgien, Frankreich und Schweden). Mehrfachstaatsangehörigkeit ist in Deutschland nur für Menschen aus bestimmten Ländern bzw. unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In 17 europäischen Ländern ist sie allgemein zulässig!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist ein großer Schritt, eine wichtige Entscheidung. Anstatt Menschen, die sich dafür entscheiden, Hürden zu setzen und Schwierigkeiten zu stellen, müssen wir ihnen dabei helfen und ihnen zeigen, dass sie zu uns gehören.
Ich komme selbst aus einer Familie mit Einwanderungsbiografie. Ich weiß, wie lange mein Vater brauchte, bis er seine Staatsangehörigkeit abgegeben hat, um die deutsche anzunehmen. Ich weiß auch, wie viele Jahre der Prozess der Einbürgerung gedauert hat. Ich weiß, wie schwer Menschen die Entscheidungen fällt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und eine andere anzunehmen – mit dem Wissen, trotzdem immer noch als „Migrant“ wahrgenommen zu werden. Wenn wir Integration wollen, dann müssen wir auch alles bieten, was dazu gehört!
Es geht bei der Gesetzesform nicht nur um diejenigen, die jetzt einwandern, es geht vor allem um die Menschen, die schon lange hier leben und nicht gleichberechtigt teilhaben können.
Circa zehn Prozent aller Menschen in Deutschland im wahlfähigen Alter dürfen nicht wählen und nicht gewählt werden. Viele von ihnen leben schon viele Jahre hier oder sind sogar hier geboren. Das ist ein massives Demokratiedefizit!
Einbürgerung bedeutet Inklusion. Wer in Deutschland lebt, wer hier seinen Mittelpunkt hat, Steuern zahlt, sich einbringt, unsere Gesellschaft bereichert – muss auch wissen, dass sie oder er dazu gehört. Denn wer in absehbarer Zeit eine Chance auf Einbürgerung hat, verwendet nachweislich auch mehr Energie darauf, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Unser derzeitiges Gesetz ist nicht integrationsfördernd und es ist ungerecht:
Ich selbst habe das Glück, ein Recht auf eine doppelte Staatsangehörigkeit zu haben und mich nicht zwischen zwei Optionen entscheiden zu müssen. Andere Menschen in Deutschland haben das nicht. Hier müssen wir gleiches Recht für alle schaffen.
Staats- und urkundenlose Menschen, haben derzeit gar keine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Das muss dringend geändert werden.
Ältere Menschen, die als Gast- und Vertragsarbeiter Jahrzehnte für uns gearbeitet haben, müssen immer noch hohe Hürden nehmen, um Deutsche zu werden – obwohl sie es im Herzen schon längst sind. Hier brauchen wir dringend Erleichterung.
Deutschland ist schon lange ein Einwanderungsland, dass muss sich auch in unserem Staatsangehörigkeitsgesetz widerspiegeln.
Um als Gesellschaft gut zu leben, brauchen wir Inklusion für alle. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ganz dazu zu gehören und deutsche Staatsbürgerin zu werden.
Wir brauchen einen inklusiven Staat und dazu gehört ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz!