Ausbreitung der Nilgans – Zschocke: Gesetzentwurf der AfD kollidiert mit europäischer Vogelschutzrichtlinie

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktion AfD: „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und der Sächsischen Jagdverordnung“ (Drs 7/12815)
78. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 08.11.2023, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,  

die AfD-Fraktion möchte was gegen die Ausbreitung der Nilgänse unternehmen, weil diese Schäden in der Landwirtschaft machen. In der Tat ist das eine invasive Art. Sie zeigt beispielsweise aggressives und dominantes Verhalten gegenüber anderen Vogelarten, durch die Ausbreitung nimmt die Konkurrenz um Brutplätze und Territorien zu. Sie ist daher eher Problem für die Biodiversität, die landwirtschaftlichen Schäden sind nicht höher als bei anderen Gänsearten. 

Es ist daher richtig, sich darum zu kümmern, die negativen Auswirkungen zu reduzieren. Aber ist dazu eine Änderung im Jagdgesetz notwendig? Auch wir BÜNDNISGRÜNEN sagen ganz klar nein. 

Seit 2014 gibt es das Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten. Vier Seiten widmen sich dem Umgang mit dem Thema Wildgans. Dieses Konzept ermöglicht eine Reihe von Maßnahmen zur Populationskontrolle. Auch die Bejagung ist bereits möglich, die Nilgans unterliegt auch nicht den Verboten der Vogelschutzrichtlinie, es ist keine Ausnahmegenehmigung für die Erlegung erforderlich. 

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde das Verfahren zusätzlich verkomplizieren, das wollen wir nicht. Zudem geht Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes weit über das notwendige Nilgansmanagement hinaus und soll für alle Federwildarten gelten. Das kollidiert mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und das lehnen wir klar ab.