Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2024
Datum: 09. April 2024Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem ersten Newsletter des Jahres möchte ich über die vergangenen arbeitsreichen Wochen berichten.
Mit unserer parlamentarischen Arbeit konnten wir zahlreiche Erfolge verbuchen. Neben der Stärkung des Verfassungsgerichtshofes und Anpassungen beim Wahlprüfungsrecht haben wir endlich die Polizeikennzeichnung in Sachsen beschlossen. Wir führen diese für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten ein. So werden Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser bei Dienstvergehen oder Straftaten einzelner Polizistinnen und Polizisten geschützt und gleichzeitig Polizeibedienstete vor pauschalen Vorwürfen und Generalverdächtigungen bewahrt. Diese Regelung ist ein wichtiger Baustein um das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden zu steigern und ein großer Erfolg für die Bürgerrechte in Sachsen.
Ferner sichern wir die demokratischen Institutionen vor Angriffen von Verfassungsfeinden ab. In Zukunft werden Beamtinnen und Beamte in leitender Position sowie besonders grundrechtssensiblen Bereichen auf ihre Verfassungstreue überprüft. Eine verpflichtende Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sichert ab, dass keine Verfassungsfeinde in wichtige staatliche Positionen gelangen.
Zugleich gilt es mit diesem Newsletter auch eine sehr enttäuschende Nachricht zu überbringen. Die CDU-Fraktion stellt immer stärker ihre Unzuverlässigkeit als Koalitionspartner zur Schau. Nach jahrelanger intensiver Verhandlung hatten wir eigentlich einen für alle Fraktionen tragfähigen Kompromiss zur längst überfälligen Modernisierung der sächsischen Verfassung gefunden und in den Landtag eingebracht. Diese Verfassungsänderung scheitert nun an der Vertragsbrüchigkeit des Koalitionspartners.
Die kommenden Monate bleiben turbulent. Der Landtag wird zum Karenzzeitgesetz für Mitglieder der Staatsregierung und zur Finanzierung politischer Stiftungen entscheiden, beides wichtige Gesetzesvorhaben, die wir BÜNDNISGRÜNE vorangetrieben haben.
Ich wünsche allen eine spannende Lektüre des Newsletters,
Valentin Lippmann
1. Polizeikennzeichnung/Verfassungstreue
Hinter dem etwas sperrigen Namen „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ verbirgt sich eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen im Kampf gegen Verfassungsfeinde und zur Stärkung unserer Demokratie, welche im Plenum beschlossen wurden.
Ein für uns enorm wichtiger Punkt, für den wir lange gekämpft haben, ist die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten. So sollen Dienstvergehen oder Straftaten von Polizistinnen und Polizisten künftig besser aufgeklärt werden können. Dies trägt zur Transparenz und damit zur Stärkung des Vertrauens in die Sicherheitsbehörden bei.
Außerdem schaffen wir die Rechtsgrundlage, um bei Bewerberinnen und Bewerbern auf das Beamtenverhältnis in Polizei, Justiz und Vollzugsdienst eine Anfrage über vorliegende Erkenntnisse beim Verfassungsschutz durchzuführen. Die Beamtinnen und Beamten, bei denen zukünftig eine solche Abfrage gemacht werden kann, haben entweder eine herausgehobene Position im Behördenaufbau des Freistaates oder sind, wie Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug oder in Abschiebehaft, in einem besonders grundrechtssensiblen Bereich tätig.
Pressemitteilung (20.03.2023)
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL
2. Wahlprüfverfahren stärken
Wir schätzen die außerordentlich hohe Bedeutung einer freien und unabhängigen Wahl. Gerade die letzten Landtagswahlen haben gezeigt, dass Fehler einzelner Parteien hier nicht ausgeschlossen sind. Mit der Änderung wollen wir die Überprüfung dieser Fehler stärken. Hierzu wollen wir das sächsische Wahlprüfungsgesetz praxisgerechter und rechtssicher gestalten.
Wir führen eine Überprüfungsfrist für den Landtag von 15 Monaten ein und schaffen für den Fall der Nichteinhaltung die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof.
Mit dem gleichen Gesetz stärken wir auch das Vertrauen in den sächsischen Verfassungsgerichtshof. Dessen Mitglieder dürfen zukünftig beruflich weder im Dienst eines Landes oder des Bundes noch einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht eines Landes oder des Bundes stehen.
Pressemitteilung, 20.03.2024
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL
3. Verhandlungen zum Polizeigesetz – ein Erfolg für die Freiheitsrechte
Am 25. Januar 2024 hat der Verfassungsgerichtshof über den Normenkontrollantrag von Abgeordneten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE entschieden. Die schweren Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte wurden für verfassungswidrig erklärt und die Videoüberwachung im öffentlichen Raum eingeschränkt. Dieses Urteil ist ein Erfolg für die Freiheitsrechte in Sachsen.
Pressemitteilung (25.01.2024)
4. Verfassungsänderung gescheitert
Die CDU-Fraktion wird der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfassungsreform aufgrund fehlender Stimmen in den eigenen Reihen nicht mehr zustimmen und verhält sich damit vertragsbrüchig. Nach Jahren der intensiven Verhandlung hatten wir eigentlich einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der die Verfassung modernisiert und für die Zukunft gewappnet hätte. Leider scheitert dies an der Verlässlichkeit der CDU, die damit auch zahlreiche eigene Vorhaben nicht erreichen kann.
Pressemitteilung (26.03.2024)
5. Jahresbericht Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus
Der Rechtsextremismus bleibt die größte Bedrohung für die freiheitliche demokratische Ordnung im Freistaat Sachsen. Dessen Bekämpfung muss konsequent weiterverfolgt werden. Dazu dienen die zahlreichen Einzelmaßnahmen im Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus. Am 12. Dezember 2023 wurde der Jahresbericht vorgestellt. Dieser macht aber deutlich, dass eine Fortschreibung und Untersetzung mit konkreten Maßnahmen dringend geboten ist. Die rechtsextreme Einstufung der AfD muss sich im Gesamtkonzept wieder finden.
Pressemitteilung (12.12.2023)