Newsletter BILDUNG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag 1/2024

Datum: 04. Juli 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 7. Legislatur des Sächsischen Landtags neigt sich dem Ende zu – Zeit, einmal zurückzublicken, die erreichten Erfolge zu würdigen und aufzuzeigen, was noch auf der Agenda steht. Deshalb möchte ich in diesem (vorerst) letzten Newsletter Bilanz ziehen.

Viel zu früh für eine Bilanz wäre es beim „Startchancen-Programm“ – es steht noch ganz am Anfang. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns in Bund und Ländern viele Jahre dafür eingesetzt. Nun geht es endlich los und ich freue mich, dass die ersten sächsischen Programmschulen ausgewählt wurden. Das neue Schuljahr 2024/25 stellt die Einstiegsphase des Programms dar, das über zehn Jahre laufen soll. Wie das Programm funktioniert und wie es jetzt weitergeht, lesen Sie/lest ihr in diesem Newsletter.

Neuigkeiten gibt es auch zum „Bildungsland Sachsen 2030“. Das Strategiepapier liegt vor, auch hier sollen zum neuen Schuljahr bereits erste Maßnahmen für die Umsetzung vorbereitet werden. Für mich klingen die Pläne nach wie vor wegweisend – auch wenn über allem das Damoklesschwert des nächsten Doppelhaushalts schwebt. Der nach wie vor eklatante Lehrkräftemangel und fehlende Schulplätze für Kinder mit Migrationsgeschichte sind nur zwei Anzeichen unzureichender Ressourcen im Bildungsbereich. Unter massivem Druck steht auch die frühkindliche Bildung. Ich bin überzeugt: Das jetzige Personal muss trotz sinkender Kinderzahlen gehalten werden. Wir brauchen ein Kita-Moratorium!

Wir haben in der Fraktion und in der Koalition bis zuletzt intensiv gearbeitet, es sind Positionspapiere, Gesetzentwürfe und Anträge entstanden. Inzwischen ist das letzte Plenum bereits Geschichte. Was wir noch erreichen konnten, lesen Sie/lest ihr hier.

Ich wünsche Ihnen/euch gleichermaßen erlebnisreiche wie erholsame Sommertage!

Ihre/Eure Christin Melcher

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Inhaltsverzeichnis

  1. BÜNDNISGRÜNE Erfolge der ersten Regierungsbeteiligung – eine bildungspolitische Bilanz
  2. Startschuss für das „Startchancen-Programm“!
  3. Auf ins „Bildungsland Sachsen 2030“!
  4. Demografische Rendite nutzen – Wir brauchen ein Kita-Moratorium!
  5. Maßnahmen im Kampf gegen den Lehrkräftemangel
  6. Das Recht auf Bildung gilt für alle!
  7. Berufsorientierung, berufliche Bildung, Berufsanerkennung – letzte Anträge der Koalition
  8. Lesetipp: Positionspapier „Barriere-FREI-Staat“ der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion

1. BÜNDNISGRÜNE Erfolge der ersten Regierungsbeteiligung – eine bildungspolitische Bilanz

Seit 2019 sind wir BÜNDNISGRÜNE in Sachsen erstmals in Regierungsverantwortung. In den letzten fünf Jahren konnten wir mit unseren Koalitionspartnern von CDU und SPD einiges erreichen. Gerade im Bildungsbereich haben wir – trotz Corona-Pandemie und vielen Krisenherden weltweit – konzentriert, fair und lösungsorientiert zusammengearbeitet, um den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Bildung im Freistaat Sachsen weiterzudenken. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Arbeit dieser Legislatur bilanzieren und meine Highlights nennen:

  • Gemeinschaftsschulen: Längeres gemeinsames Lernen endlich auch in Sachsen!

Es ist ein Erfolg, den wir insbesondere auch vielen engagierten Bürger*innen zu verdanken haben: Mit einem Volksantrag kam es zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+ in Sachsen. Sie bilden seit Juli 2020 eine neue alternative Schulart in Sachsen. In der Gemeinschaftsschule können die Schüler*innen von der ersten Klasse bis zum Schulabschluss gemeinsam lernen. Markenkerne sind gemischte Lerngruppen und das jahrgangsübergreifende Unterrichten. Gemeinschaftsschulen leisten einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sozialer Integration sowie zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Außerdem können sie helfen, Schulstandorte zu erhalten und zu sichern. Ich freue mich, dass wir endlich auch in Sachsen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens haben!

  • Novelle des Sächsischen Kitagesetzes: Mehr Personal, mehr Geld vom Land, eine Kita für alle!

Mit dem novellierten Kitagesetz ist es uns gelungen, die personelle Ausstattung in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Mit der gesetzlich verankerten Personalreserve haben wir 1.000 zusätzliche Fachkräfte in die Kitas gebracht. Der Landeszuschuss stieg in zwei Schritten: zur Finanzierung der Qualitätsverbesserung und zum Ausgleich der gestiegenen Betriebskosten. Besonders wichtig war uns zudem, die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung zum Regelfall und Inklusion zum Ziel und zur Aufgabe aller Einrichtungen zu machen. Der Bildungsplan ist künftig verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen, der Bildungsauftrag wurde geschärft. Hort und Kindertagespflege werden im Gesetz gleichermaßen adressiert wie Kitas. Und: Künftig ersetzt das „Gelbe Heft“ zu Früherkennungsuntersuchungen eine gesonderte Untersuchung auf „Kita-Tauglichkeit“. Das novellierte Kitagesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Qualität in unseren Kitas!

  • Ungleiches ungleich behandeln: Sozialindex für Sachsens Schulen

Durch einen Sozialindex sollen die unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen von Bildungseinrichtungen und die damit verbundenen Herausforderungen bei ihrer Ausstattung und Förderung stärker als bisher berücksichtigt werden. Eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung ist eine sinnvolle Ergänzung, um besondere Bedarfe von Kitas und Schulen zu berücksichtigen. Sie kann aber auch zum echten Paradigmenwechsel werden. Die Vorteile des Grundsatzes ‚Ungleiches ungleich behandeln‘ gegenüber dem Gießkannen- oder Windhund-Prinzip liegen für uns auf der Hand. Das erste Mal kam der für Sachsen erarbeitete Sozialindex bei der Auswahl der Startchancen-Schulen zur Anwendung. Ich erhoffe mir, dass wir auch künftig (Kitas und) Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt und systematisch unterstützen!

  • Inklusion voranbringen: Änderung des Sächsischen Schulgesetzes

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und lernen können. Deshalb sind wir mit der Schulgesetz-Novelle einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem gegangen. Die Aufhebung der Förderschulpflicht mit der Schulgesetznovelle 2017 war ein erster wichtiger Schritt. Mit der neuerlichen Schulgesetzänderung 2022 haben wir ein Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht verankert, das dann greift, wenn innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung über den Ort der inklusiven Beschulung erzielt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien von Schule zu Schule geschickt werden und das Kind am Ende ohne Schulplatz dasteht, weil sich niemand in der Lage sieht, es aufzunehmen. Außerdem haben wir den lernzieldifferenten Unterricht auf Berufs- und Berufsfachschulen ausgeweitet, einen neuen Bildungsgang zur „Erlangung der Berufsreife“ an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingeführt und die Pilotphase sächsischer Grundschulen beendet, die in den vorangegangenen Schuljahren auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung und in Klassenstufe 1 verzichtet hatten.

  • Neues Weiterbildungsgesetz: Grundversorgung und Trägervielfalt

Für uns war und ist maßgebend, dass in der Weiterbildung die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten ebenso gewährleistet ist wie die Trägervielfalt. Dazu braucht es eine verlässliche Finanzierung, die sich nicht allein an der Zahl erteilter Unterrichtsstunden bemisst. Deshalb haben wir im Doppelhaushalt 2023/24 die Landesmittel für die Einrichtungen der Weiterbildung deutlich erhöht und die Weiterbildungsförderungsverordnung neu gefasst. Neben den Zukunftsthemen wie Klimawandel und Digitalisierung soll das Innovationspotenzial der Einrichtungen in den Blick genommen werden, um neue Zielgruppen zu gewinnen und die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Ob dies mit den neuen Förderinstrumenten gelingt, wird eine Wirksamkeitsuntersuchung 2027 zeigen.

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung: Kleinprojektefonds, Servicestellen, Lotsenprogramm

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) liegt uns BÜNDNISGRÜNEN besonders am Herzen. Dabei geht es nicht um abstraktes Wissen über globale Themen und Zusammenhänge. Es geht um ökologische, soziale und ökonomische Fragestellungen, die unser Handeln und unsere Lebenswirklichkeit ganz unmittelbar betreffen. Wir BÜNDNISGRÜNE konnten im Doppelhaushalt 2021/22 erfolgreich einen BNE-Kleinprojektefonds verankern; mit dem Doppelhaushalt 2023/24 folgte die Einrichtung von Servicestellen für die BNE-Arbeit vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum, sowie ein BNE-Lotsenprogramm. Für uns steht fest: Handlungswissen zu Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Verbraucherbewusstsein ist kein Nice-to-have, sondern Grundlage der Bildung künftiger Generationen!

  • Demokratiebildung und Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen

In Zeiten, in denen antidemokratische Kräfte Demokratiebildung an Schulen verteufeln und mit geschmacklosen Kampagnen gegen Vielfalt hetzen, konnten wir als Koalition einen deutlichen Kontrapunkt setzen: Wir wollen moderne, gerechte und demokratische Schulen! Dazu gehört die Überarbeitung des Handlungskonzepts „W wie Werte“, eine Stärkung der Mitwirkung der Schüler*innen und mehr Gewicht für das Thema Demokratiebildung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Zudem ist die Berufung der Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen im Freistaat Sachsen ein BÜNDNISGRÜNER Erfolg. Es ist uns damit gelungen, eine zentrale Anlaufstelle außerhalb des Systems Schule zu schaffen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Diskriminierungserfahrungen machen. Auch dies trägt dazu bei, Schulen stark zu machen und den Angriffen von Demokratiefeinden etwas entgegenzusetzen. Es ist in diesen Zeiten nötiger denn je!So sehr ich mich über die erreichten und teils hart erkämpften Erfolge freue, so klar ist: Wir haben nicht alles umsetzen können, was wir uns vorgenommen haben. Manche Dinge konnten wir politisch nicht einen, anderes haben wir schlichtweg nicht geschafft, zu wieder anderen Punkten steht eine politische Willensbildung noch aus. Hier folgt ein kurzer Abriss dessen, was ich noch „auf dem Zettel“ habe“ – die Liste ist nicht abschließend:

  • Betreuungsrelation in den Kitas weiter verbessern – „demografische Rendite“ in ein pädagogisches Plus verwandeln!
  • Lehrkräftemangel mit einem Bündel an kurz-, mittel-, und langfristigen Maßnahmen bekämpfen – auch neue und unkonventionelle Wege beschreiten!
  • Rhythmisierte Ganztagsschulen und Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ausbauen – Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit stellen!
  • Maßnahmen aus dem „Bildungsland Sachsen 2030“ umsetzen – für eine neue Lern- und Prüfungskultur!

Bildungsfreistellunggesetz für Sachsen einführen – denn von Weiterbildung profitieren alle!

2. Startschuss für das „Startchancen-Programm“!

Anfang Juni war es soweit: Alle Bundesländer haben die Vereinbarung mit dem Bund unterzeichnet und die ersten Schulen benannt, die am Startchancen-Programm teilnehmen sollen. Das größte je aufgelegte Bildungsprogramm verfolgt das Ziel, die Zahl der Schüler*innen, die die Mindeststandards verfehlen, binnen zehn Jahren zu halbieren. Dazu sollen Schulen in kritischer Lage – bundesweit 4.000 – besonders unterstützt werden, insbesondere Grundschulen, um die enge Kopplung des Bildungserfolgs an die soziale Herkunft zu lockern. Der Bund stellt dafür jährlich eine Milliarde Euro bereit, die Länder sollen in gleicher Höhe kofinanzieren. Das Programm soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Die Startchancen-Schulen profitieren von drei Säulen: 1) Investitionen in eine bildungsfördernde Lernumgebung, Ausstattung und Baumaßnahmen, 2) „Chancenbudget“, d.h. schulbezogene Budgets und Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und 3) Mittel zur Stärkung multiprofessioneller Teams an Schulen. Sachsen erhält aus dem Startchancen-Programm jährlich 43,4 Millionen Euro. Die Festlegung der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land, dabei sind mindestens die Kriterien Armut und Migration zu berücksichtigen. Insgesamt sollen in Sachsen 180 Schulen ins Programm aufgenommen werden.

Auf Landesebene wurde bereits seit Längerem an einem Sozialindex gearbeitet, da wir 2021 einen Koalitionsantrag dazu verabschiedet hatten („Kindertageseinrichtungen und Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt unterstützen – Sozialindex erarbeiten“, Drs 7/7097). Im abschließenden Bericht zum Antrag von Juni 2024 (Drs 7/16658) wird das „Zwei-Pfeiler-Konzept“ zur Schulauswahl für das Startchancen-Programm ausführlich beschrieben. Es kombiniert Indikatoren für eine sozioökonomisch-kulturelle Belastetheit (Gewichtung: 20 %) mit Indikatoren für eine pädagogische Belastetheit (Gewichtung: 80 %). Die nach diesen Werten entstehenden Schullisten (getrennt nach Grund- und Oberschulen) zeigen auf, welche Standorte als erstes für eine Teilnahme in Frage kommen. Diese Schulen wurden Anfang Juni angeschrieben. Für eine Teilnahme am Programm braucht es einen Beschluss der Schulkonferenz. Aufgrund der frühen Sommerferien in diesem Jahr wird dieser Beschluss in vielen Fällen erst zu Beginn des neuen Schuljahres erfolgen können. Das Schuljahr 2024/25 wird als Auftaktschuljahr verstanden, in Sachsen sollen zunächst 60 Schulen an den Start gehen. Wir werden insbesondere ein Auge darauf haben, dass die erforderlichen Begleit- und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden und gut anlaufen. Die Schulen dürfen mit der Administration des Programms nicht alleine gelassen werden. Die datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung steckt im Freistaat noch in den Kinderschuhen. Hier erhoffen wir uns durch das Programm einen ordentlichen Schub!

  • Pressemitteilung „Startchancen-Programm von Bund und Ländern: Programm zum Katalysator für die Schul- und Unterrichtsentwicklung machen!“ (04.06.2024)

Eine der Programmsäulen des Startchancen-Programms zielt auf die Stärkung multiprofessioneller Teams an Schulen. In Sachsen wird die Schulsozialarbeit als Teil dieser Multiprofessionalität maßgeblich über ein Landesprogramm gefördert. Die zugehörige Förderrichtlinie wurde im Frühjahr 2024 überarbeitet. Wir begrüßen, dass es ein regionales Gesamtkonzept für Schulsozialarbeit geben wird und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mehr Flexibilität bei der Personalauswahl erhalten. Kritisch bleibt, dass aufgrund des festgelegten Gesamtvolumens des Landesprogramms und aufgrund steigender Personal- und Sachkosten an immer weniger Standorten Schulsozialarbeit gefördert werden kann. Über eine weitere Erhöhung der Landesförderung wird im Zuge des nächsten Doppelhaushalts 2025/26 zu entscheiden sein. Kritisch sehen wir zudem, dass sich die Verteilung der Landesmittel lediglich an Schüler*innenzahlen und der Zahl der Schulstandorte orientiert und nicht an örtlichen Bedarfen. Der nun geänderte Mechanismus geht damit zulasten der kreisfreien Städte, denen unterm Strich weniger Budget zur Verfügung steht als zuvor. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine Verstetigung und eine vor allem qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit ein. Beim schrittweisen Ausbau der Schulsozialarbeit sollten aus unserer Sicht zunächst die Schulstandorte mit besonderen Bedarfen berücksichtigt werden, um die begrenzten Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Pressemitteilung „BÜNDNISGRÜNE begrüßen qualitative Weiterentwicklung der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit“ (07.05.2024)

3. Auf ins „Bildungsland Sachsen 2030“!

Wir BÜNDNISGRÜNE haben den Prozess zum „Bildungsland Sachsen 2030“ von Beginn an begrüßt und aufmerksam und wohlwollend begleitet. Im Ergebnis der regionalen Beratungsforen unter breiter Beteiligung von Schüler*innen, Lehrkräften, Schulleitungen und Interessierten liegt seit Mitte Mai nun das Strategiepapier vor. Wir sehen darin eine echte Chance auf Veränderung. Viele der geplanten Maßnahmen sind zukunftsweisend – und entsprechen teils langjährigen BÜNDNISGRÜNEN Forderungen: mehr fächerverbindender Unterricht, Globalbudgets für Schulen, multiprofessionelle Teams, Orientierungshilfe Schulbau, Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag im Grundschulalter – um nur einige zu nennen. Damit es nun in die Umsetzung gehen kann, müssen mit dem Doppelhaushalt 2025/26 die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir die überzeugen, die den Änderungen noch skeptisch gegenüberstehen. Um Schulen fit zu machen für das 21. Jahrhundert, brauchen wir nicht nur eine Akzeptanz der Maßnahmen, wir brauchen Verbündete. Letztlich sind die Menschen vor Ort die Träger*innen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, die das Bildungsland Sachsen 2030 erst mit Leben füllen.

  • Pressemitteilung „Strategiepapier ‚Bildungsland Sachsen 2030‘: Chance nutzen, sächsische Schulen zukunftsfest aufzustellen!“ (16.05.2024)
  • Mein Redebeitrag „Aktuelle Debatte Bildungsland Sachsen 2030 – Melcher: Wir haben jetzt die Chance, die sächsischen Schulen zukunftsfest aufzustellen“ (02.05.2024)

Eine Maßnahme, die in Reaktion auf das sinkende Leistungsniveau in den Basiskompetenzen beschlossen wurde, ist die Änderung der Stundentafel für die sächsischen Grundschulen. Ab dem Schuljahr 2024/25 wird es in Klasse 1 eine zusätzliche Stunde Sachunterricht und in Klasse 2 eine zusätzliche Stunde Deutsch geben. Dafür wird der Anfangsunterricht genutzt. Wir teilen das Ziel, dass alle Kinder am Ende der Grundschulzeit sicher lesen, schreiben und rechnen können sollten. Die Stärkung der Basiskompetenzen ist ein Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit, denn für einen erfolgreichen Bildungs- und Lebensweg müssen die Grundlagen stimmen. Gleichzeitig werden wir darauf achten, die Stundenpläne nicht zu überfrachten und genug Zeit und Raum zur differenzierten Förderung und für Kleingruppenarbeit zu lassen.

  • Pressemitteilung „Änderung Stundentafel Grundschulen: Für einen erfolgreichen Bildungsweg müssen die Grundlagen stimmen“ (12.03.2024)

4. Demografische Rendite nutzen – Wir brauchen ein Kita-Moratorium!

Die Kinderzahlen sinken in Sachsen deutlicher und schneller als zunächst angenommen – auch in den kreisfreien Städten. Der Freistaat zahlt für jedes zum Stichtag betreute Kind, bezogen auf eine 9-stündige Betreuung, einen Festbetrag i. H. v. 3455 Euro, unabhängig von der Einrichtungsart. Das Kultusministerium geht davon aus, dass das Maximum an betreuten Kindern 2023 erreicht wurde und somit das Maximum an Landeszuschüssen im Jahr 2024 zu bewilligen ist. Hier wird mit Ausgaben von rund 918 Millionen Euro gerechnet. In den Folgejahren müsste der Landeszuschuss aufgrund zurückgehender Kinderzahlen eigentlich sinken, denn der gesetzlich festgelegte Personalschlüssel sieht eine Fachkraft für fünf Unter-Dreijährige (Krippe) bzw. eine Fachkraft für 12 3-6-Jährige (Kita) vor. Weniger Kinder bedeuten also weniger Fachkräfte in den Einrichtungen. Stundenreduzierungen und Entlassungen beim pädagogischen Personal oder die Schließung von Einrichtungen könnten die Folge sein – und das, obwohl die Betreuungsrelation in der Praxis häufig nicht kindgerecht ist, die Gruppen zu groß sind und die Belastung der pädagogischen Fachkräfte in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat.

Wir wollen diese „demografische Rendite“, die aus sinkenden Betreuungszahlen resultiert, in ein pädagogisches Plus verwandeln. Dafür muss der Landeszuschuss auf dem Niveau des Jahres 2024 verbleiben, auch wenn die Kinderzahlen sinken. Wir brauchen ein Moratorium auf den Kita-Landeszuschuss und ein Fortschreiben i. H. v. min. 920 Millionen Euro bei der Haushaltsaufstellung. Zudem braucht es eine Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass das Personal im jetzigen Umfang gehalten werden soll, sowie eine gesetzlich fixierte Verbesserung der Personalausstattung in sächsischen Kindertageseinrichtungen. Um das Personaltableau im jetzigen Umfang zu halten, wären etwa 82 Millionen Euro nötig – eine gute Investition in die Zukunft des Freistaates Sachsen!

Wie sehr es an Kitas „brennt“, machen Verbände, Träger und Fachkräfte mit ihrer Kampagne „Starke Kitas für starke Kinder“ deutlich. Sie richten sieben Kernforderungen an die Landespolitik: Neben der Verbesserung des Personalschlüssels trotz sinkender Kinderzahlen (siehe oben) fordern die Fachvertreter*innen eine realistische Fachkraft-Kind-Relation, höhere Investitionen in die Frühe Bildung, mehr Kita-Sozialarbeit, einen professionellen, inklusiven Ganztag, eine Ausbildungsoffensive mit mehr Praxisnähe und eine Stärkung der Inklusion. Binnen weniger Wochen hatte das Bündnis über 32.000 Unterschriften gesammelt und diese Anfang Mai an das Kultusministerium übergeben. Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie/findet ihr HIER.

  • Pressemitteilung „Kita-Kampagne – BÜNDNISGRÜNE begrüßen starkes Signal für die frühkindliche Bildung in Sachsen“ (13.05.2024)

5. Maßnahmen im Kampf gegen den Lehrkräftemangel

Der Lehrkräftemangel ist unverändert das drängendste Problem im Bildungsbereich. Wir arbeiten intensiv daran, die erforderlichen Einstellungen von Lehrer*innen umzusetzen. Dazu wollen wir die Studierendenzahl verstetigen, die Studienerfolgsquote erhöhen und die Lehramtsausbildung in allen Phasen weiter regionalisieren. Bereits im November 2020 hatten wir in einem Antrag der Koalition ein Konzept zur Einführung eines Modells zur Lehramtsausbildung außerhalb der Ballungszentren angeregt, vorzugsweise in Kooperation mit der Universität Leipzig am Standort Görlitz. Ende Mai wurde nun ein Eckpunktepapier für ein neues Studienangebot „Lehramt an Oberschulen mit Sonderpädagogik“ der Universität Leipzig und der Hochschule Zittau/Görlitz unterzeichnet. Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtsabsicherung in allen sächsischen Schulen und damit auch für ein Stück weit mehr Bildungsgerechtigkeit im gesamten Freistaat.

  • Pressemitteilung „Neues Studienangebot im Lehramt: Beitrag zur Unterrichtsabsicherung und Bildungsgerechtigkeit“ (24.05.2024)

Die Regionalisierung der Lehramtsausbildung ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um den „Klebeeffekt“ zu nutzen und Lehrkräfte für alle Regionen Sachsens zu gewinnen. Bereits im Februar wurde die Erweiterung der Lehrerausbildungsstätte in Löbau beschlossen. Künftig werden auch Referendar*innen der Ober- und Förderschulen den Ausbildungsteil des Landesamtes für Schule und Bildung am Standort Löbau absolvieren können.

  • Pressemitteilung „Ausbau der Ausbildungsstätte Löbau: Lehrkräfte dort ausbilden, wo sie besonders dringend gebraucht werden“ (09.02.2024)

Besonders eklatant ist der Lehrkräftemangel in Südwest- und Ostsachsen. Für die Oberlausitz hat nun die TU Dresden ein Pilotprojekt („Schule bewegt Sachsen“) aufgelegt: Lehramtsstudierende absolvieren ihre Praktika semesterbegleitend an einer Schule in Ostsachsen, bringen neue Lernmethoden ein und sammeln Praxiserfahrung. Gleichzeitig kann so drohender Unterrichtsausfall abgewendet und die Lernzeit in der Schule sinnvoll genutzt werden. Interessierte und motivierte Lehramtsstudierende werden auf die Region Oberlausitz aufmerksam und lernen einen potenziellen künftigen Arbeitsort kennen. Seit dem Frühsommer sind insgesamt 14 Studierende jeweils freitags an Schulen in Zittau und Weißwasser im Einsatz, eine Ausweitung zum neuen Schuljahr ist geplant. Mehr Informationen finden Sie/findet ihr HIER.

Auch parlamentarisch beschäftigt uns das Thema regelmäßig. Im Mai-Plenum haben wir uns auf Basis eines Koalitionsantrags intensiver mit der Lehrkräftesicherung in den Fächern Musik und Kunst befasst. Der musisch-künstlerische Bereich ist vergleichsweise häufig von Unterrichtsausfall oder fachfremder Vertretung betroffen, da in Zeiten des Lehrkräftemangels die personellen Ressourcen auf die sogenannten „Kernfächer“ konzentriert werden. Zusätzlich stehen Musik und Kunst vor der Herausforderung, dass es vergleichsweise viele sogenannte „Ein-Fach-Lehrkräfte“ gibt, die oft an Kunst- und Musikhochschulen studiert haben und damit im Schuldienst nur in einem Fach lehren. Wir wollen Absolvent*innen insbesondere von Musik- und Kunsthochschulen eine bessere Perspektive im sächsischen Schuldienst eröffnen, auch unter Berücksichtigung einer möglichen weiteren (außerschulischen) Tätigkeit, etwa an einer Musik- oder Jugendkunstschule oder als Kirchenmusiker*in.

  • Antrag „Lehrkräftesicherung in den Fächern Musik und Kunst“ (Drs 7/16133)
  • Mein Redebeitrag „Lehrkräfte Musik und Kunst – Melcher: Kulturelle Bildung ist unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung“ (02.05.2024)
  • Pressemitteilung „Lehrkräftesicherung in Musik und Kunst: Vielfältiges Engagement wertschätzen, flexible Lösungen zulassen“ (02.05.2024)

Bei allen Anstrengungen um grundständig ausgebildete Lehrkräfte: Ohne Seiteneinsteiger*innen wird es auf absehbare Zeit nicht funktionieren. Um die Situation rund um den Seiteneinstieg näher zu beleuchten, haben wir die letzte Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung noch einmal für eine Anhörung zu einem Koalitionsantrag genutzt (das Anhörungsprotokoll vom 31.05.2024 finden Sie/findet ihr HIER). Wir erachten es als notwendig, die Seiteneinsteiger*innen praxisnah zu beraten und gut zu begleiten. Außerdem sollte zügig der Weg für eine universitäre Weiterbildung frei gemacht werden – für die individuelle Professionalisierung ebenso wie für die Qualitätssicherung des Unterrichts. Dann kann der Seiteneinstieg zu einer echten Bereicherung für die Schulen werden.

  • Antrag „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an sächsischen Schulen“ (Drs 7/16132)
  • Pressemitteilung „Antrag Seiteneinstieg: Wissenschaftliche Qualifizierung sichert individuelle Professionalisierung und Unterrichtsqualität“ (31.05.2024)

6. Das Recht auf Bildung gilt für alle!

Anfang Juni hat ein breites Bündnis „Recht auf Schule für alle in Sachsen“ einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmer und Kultusminister Piwarz versendet. Der Grund: Über 1.500 Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte können in Sachsen nicht zur Schule gehen. Auch aus unserer Überzeugung ist dies nicht hinzunehmen, denn selbstverständlich gilt die Schulpflicht und das Recht auf Bildung für alle. Zwar konnten wir im Landtag erreichen, dass inzwischen alle Schulanmeldungen und Schulplatzzuweisungen zentral erfasst werden – und nicht nur die ukrainischer Kinder und Jugendlicher –, jedoch ist das Problem damit nur beschrieben, nicht gelöst. Wir fordern flexible Lösungen vor Ort, räumlich und personell, zum Beispiel Unterricht für Vorbereitungsklassen im Schichtbetrieb am Vor- und Nachmittag oder Wechselunterricht sowie den Einsatz digitaler Lernplattformen und -module. Dafür muss die Schulaufsicht auch unkonventionelle Lösungen aktiv unterstützen und fördern und darf den Schulträgern nicht noch zusätzlich Steine in den Weg legen. Das Projekt „Lernen durch Praxis“ für junge Migrant*innen über 15 Jahre mit unterbrochener Bildungsbiographie sehen wir als guten Anfang. Aber wir brauchen deutlich mehr gezielte, passgenaue Angebote, die die jungen Menschen dort abholen, wo sie stehen, und Anschlussperspektiven aufzeigen oder schaffen. Lernangebote, die die Schulpflicht nicht erfüllen und keine systematische Vermittlung der Bildungssprache Deutsch umfassen, sind keine Alternative.

7. Berufsorientierung, berufliche Bildung, Berufsanerkennung – letzte Anträge der Koalition

Viele der zuletzt verabschiedeten Anträge der Koalitionsfraktionen haben sich der beruflichen Bildung gewidmet. Hier konnten wir noch einige wichtige Weichen stellen, um Perspektiven zu schaffen und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern.

Die Duale Berufsausbildung mit Abitur (DuBAS) ist ein besonderes Bildungsangebot für leistungsstarke Oberschüler*innen, die neben einem Berufsabschluss die allgemeinen Hochschulreife erwerben wollen. Bisher ist das Angebot auf vier Standorte und eine Handvoll Branchen bzw. Ausbildungsberufe beschränkt, vorrangig im Bereich Elektrotechnik, Mechanik und Wirtschaft. Nun soll das Programm um weitere Berufe, etwa in der Ernährungswirtschaft oder den grünen Berufen, erweitert werden. Der entsprechende Antrag wurde im April im Ausschuss für Schule und Bildung und in der folgenden Plenarsitzung beschlossen.

  • Antrag „Oberschülerinnen und Oberschüler fördern – Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen weiterentwickeln“ (Drs 7/16134)
  • Pressemitteilung „Berufsausbildung mit Abitur – BÜNDNISGRÜNE begrüßen geplante Ausweitung des Programms DuBAS“ (19.04.2024)

Im Mai-Plenum haben wir einen Koalitionsantrag verabschiedet mit dem Ziel, die Berufsanerkennung in Sachsen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Verfahren zur Berufsanerkennung sind komplex und dauern sehr lange, die hohe Zahl an Anlaufstellen erschwert den Überblick. Ansinnen des Antrags ist es daher, die Hürden bei der Berufsanerkennung zu identifizieren und abzubauen.

  • Antrag „Ausländische Fachkräfte für den Freistaat Sachsen gewinnen – Berufsanerkennungsprozesse optimieren – Integration in Arbeit und Gesellschaft erleichtern“ (Drs 7/16135)
  • Mein Redebeitrag „Bessere Berufsanerkennung – Melcher: Zugewanderte sollen in Sachsen zügig in ihrem erlernten Beruf arbeiten können“ (03.05.2024)
  • Pressemitteilung „Berufsanerkennung verbessern: Gute Beratung und fairen Zugang zum Arbeitsmarkt sichern“ (03.05.2024)

Mit der gleichen Zielsetzung – Professionalisierung der Berufsanerkennung – wurde im letzten Plenum dieser Legislatur das Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren beschlossen. Vorangegangen war eine Anhörung im Ausschuss für Schule und Bildung (das Anhörungsprotokoll vom 08.03.2024 finden Sie/findet ihr HIER). Zum Beschluss im Plenum haben wir als Koalition einen Entschließungsantrag vorgelegt. Sollte sich weiterer Bedarf zeigen, muss aus unserer Sicht ein gesetzlich fixierter Beratungsanspruch geprüft werden. Geprüft werden soll ferner ein eigenes Anerkennungsverfahren für sogenannte „Ein-Fach-Lehrkräfte“ – denn das Erfordernis, im Lehramt zwei Fächer zu studieren, ist ein Spezifikum im deutschsprachigen Raum.

  • Gesetzentwurf „Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren“ (Drs 7/15435)
  • Entschließungsantrag (Drs 7/16655)
  • Mein Redebeitrag „Berufsanerkennung – Melcher: Wir können und wir wollen auf niemanden verzichten“ (12.06.2024)
  • Pressemitteilung „Sachsen erleichtert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (12.06.2024)
  • Pressemitteilung „Anhörung zur Berufsanerkennung: Zugewanderte sollen wieder in ihrem Beruf arbeiten können“ (08.03.2024)

Die Stärkung der Berufsausbildung war Gegenstand eines weiteren Antrags, den wir als Koalition eingebracht und in der letzten Ausschusssitzung beschlossen haben. Eine Anhörung hatte bereits im vergangenen Jahr im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden (das Anhörungsprotokoll vom 16.05.2023 finden Sie/findet ihr HIER). Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns für eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stark. Deshalb haben wir den Beschluss des Antrags zum Anlass genommen, unsere Forderung nach einem sächsischen Azubiwerk zu erneuern. Eine solche Einrichtung soll Auszubildende bei Mobilität und Wohnen unterstützen sowie Beratung und Betreuung anbieten, wenn es Probleme in der Ausbildung oder aufgrund schwieriger Lebenssituationen gibt.

  • Antrag „Die berufliche Bildung stärken – Zukunftsperspektiven eröffnen, Fachkräftebedarf sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“ (Drs 7/13007)
  • Pressemitteilung „Berufliche Bildung stärken – BÜNDNISGRÜNE unterstützen Azubiwerk für Sachsen“ (31.05.2024)

Bereits im vergangenen Jahr haben wir als Koalition einen Antrag zu Schülerfirmen an sächsischen Schulen eingereicht und eine Anhörung im Ausschuss durchgeführt (das Anhörungsprotokoll vom 12.05.2023 finden Sie/findet ihr HIER). Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind nun in einen Änderungsantrag eingeflossen, den wir, zusammen mit dem Ursprungsantrag, in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung beschlossen haben. Teil des Änderungsantrags war auch die Forderung nach Unterstützung für das Projekt „Umweltprofis von morgen“, für das wir bereits im laufenden Doppelhaushalt Mittel bereitgestellt haben. Das Projekt im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung bietet jungen Menschen ab Klasse 10 die Möglichkeit, in einem Praxisprojekt oder einer AG an einer eigenen Aufgabenstellung in einem nachhaltigen Unternehmen zu arbeiten. Um das Projekt, das in Sachsen zum neuen Schuljahr offiziell startet, zum Erfolg zu führen, müssen das Umwelt- und Kultusministerium die Akquise von Schulen und Unternehmen aktiv unterstützen.

  • Antrag „Schülerfirmen an sächsischen Schulen“ (Drs 7/12870)
  • Pressemitteilung „Schülerfirmen/BNE-Projekt: Berufsorientierung für junge Menschen, Unterstützung für sächsische Unternehmen“ (03.06.2024)

Wir sind überzeugt: Die beste Werbung für den Wirtschaftsstandort Sachsen sind Weltoffenheit und Vielfalt. Damit der Freistaat attraktiv für Unternehmen und Fachkräfte bleibt, braucht es ein klares demokratisches Bekenntnis. Dass die AfD für das genaue Gegenteil steht, den Fachkräftemangel beklagt und gleichzeitig gegen Menschen hetzt, die nicht in ihr Bild passen, hat sie zuletzt mit einem weiteren Antrag dokumentiert – ich habe deutlich widersprochen:

  • Mein Redebeitrag „Fachkräftemangel – Melcher: Die beste Werbung für den Wirtschaftsstandort Sachsen ist Weltoffenheit und Vielfalt“ (21.03.2024)

8. Lesetipp: Positionspapier „Barriere-FREI-Staat“ der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein und verfolgen das Ziel einer inklusiven und gleichberechtigten Gesellschaft in Sachsen. In einem Positionspapier haben wir unsere Vision und Forderungen für den Weg dorthin zusammengestellt, quer durch die Fachbereiche: von Mobilität über Wohnen, Gesundheit und Pflege bis hin zu Bildung und Arbeitsmarkt. HIER ist das Papier nachzulesen.