Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2021

Datum: 01. Juli 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

im Mai hat der Landtag den ersten Haushalt mit BÜNDNISGRÜNER Regierungsbeteiligung beschlossen. Nach Monaten intensiver Verhandlungen innerhalb der Koalition und im Parlament hat das Plenum einen Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen, der eine sichtbare GRÜNE Handschrift trägt. Neben einem Fond für Klimaschutz und Klimaanpassung und Geldern für die Reaktivierung von Bahnstrecken setzt der Haushalt ein klares Signal für Humanität und die Sicherung der Bürgerrechte im Freistaat. So wurden durch die Änderungsanträge der Koalition die Asylverfahrensberatung gestärkt und die Voraussetzung für Aufnahme von Geflüchteten in Sachsen geschaffen. In meinem Kernbereich freue ich mich besonders über die Bereitstellung der Mittel für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei. Ebenso ist die deutliche Stärkung des Datenschutzbeauftragen und der Verwaltungshochschule in Meißen aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine große Errungenschaft in diesem Doppelhaushalt.

Innenpolitisch waren die letzten Wochen, wie in Sachsen so häufig, auch jenseits des Haushaltes ereignisreich. Der Munitionsdiebstahl beim Mobilen Einsatzkommando Dresden hat erhebliche Defizite bei der Führung der Spezialkräfte offenbart, die jetzt durch eine unabhängige Untersuchungskommission aufgearbeitet werden sollen, nachdem es bereits personelle Konsequenzen an der Spitze des LKA gegeben hat.

Auch der Verfassungsschutz machte wieder Schlagzeilen, neben der Entscheidung, endlich auch Pegida zu beobachten, vor allem durch die rechtswidrige Speicherung von Daten über Abgeordnete des Landtages und Personen aus der Zivilgesellschaft. Auch wenn der Verfassungsschutz nicht gezielt diese Daten gesammelt hat, wie die PKK festgestellt hat, hat der Vorgang jahrelanges rechtswidriges Handeln des Inlandsgeheimdienstes offenbart. Als einer der Abgeordneten, über die der Verfassungsschutz Daten gespeichert hat, kann ich jeder und jedem empfehlen, ein Auskunftsersuchen an den Verfassungsschutz zu richten und Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Für eine Überraschung sorgte die Evaluation zur Waffenverbotszone in Leipzig. Diese kommt faktisch zum Ergebnis, dass die Waffenverbotszone ihren Zweck nicht erfüllt hat und keinerlei sichtbare Auswirkungen auf die Sicherheit im Leipziger Osten hat. Vielmehr hätte sie vor allem dazu geführt, dass sich die Menschen im Geltungsbereich der Waffenverbotszone stigmatisiert fühlen und das Vertrauen in die Polizei schwindet. Für uns war die Waffenverbotszone schon immer der falsche Ansatz, da die mit ihr einhergehenden Kontrollbefugnisse massiv in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen – es gilt sie zügig aufzulösen und die Prävention sowie die bürgernahe Polizeiarbeit zu stärken.

Ich wünschen Ihnen und Euch eine gute Lektüre des Newsletters.

Beste Grüße

Valentin Lippmann

  1. Inhalt
  2. Doppelhaushalt 2021/2021: Mehr Demokratie und Stärkung der Bürgerrechte
  3. Verfassungsschutz – Illegale Speicherung von personenbezogenen Daten
  4. Waffenverbotszone in Leipzig – Urteil und Evaluation
  5. Weitere Nullrunde der Diäten
  6. Munitionsdiebstahl beim Mobilen Einsatzkommando
  7. Standortkonzept aus dem Jahre 2011 – Evaluation steht immer noch aus
  8. Lagebericht Extremismusprävention
  9. Einführung der Bodycams – Müssen bürgerrechtssichernd sein
  10. Polizeiliche Kriminalstatistik 2020
  11. Hass und Hetze im Netz
  12. Podcast Zwischenrufe: #53 Verfassungsschutz, Waffenverbotszone und die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
    Kleine Anfragen

1. Doppelhaushalt 2021/2021: Mehr Demokratie und Stärkung der Bürgerrechte

Nach wochenlangen Verhandlungen und zähen Nachtsitzungen hat der Sächsische Landtag Ende Mai den Doppelhaushalt für die Jahre 2021/22 beschlossen. Es ist der erste Haushalt mit bündnisgrüner Beteiligung und ich finde, das sieht man. Für Maßnahmen der Demokratieförderung und der Extremismusprävention haben wir die Zuwendungen und Zuschüsse deutlich um rund 700.000 € erhöht.
Auch die notwendigen Mittel in Höhe von 3 Mio. € für die vereinbarte Kennzeichnungspflicht bei der Polizei – eine Forderung, welche wir im Koalitionsvertrag hart verhandelt haben – wurden bereitgestellt. Zur Stärkung des Datenschutzbeauftragten haben wir seine Behörde mit fünf neuen Stellen ausgestattet. Insgesamt stehen nunmehr neun neue Stellen im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung.
Um den Personalwechsel im Freistaat Sachsen der nächsten Jahre zu meistern, haben wir BÜNDNISGRÜNEN uns schon seit vielen Jahren für die Streichung der sogenannten kw-Vermerke eingesetzt. Bereits der Haushaltsentwurf sah die Streichung der kw-Vermerke vor. Damit sind alle in den früheren Jahren beschlossenen Stellenkürzungen vom Tisch. Für die qualifizierte Ausbildung für den öffentlichen Dienst haben wir die Fachhochschule Meißen mit zehn neuen Stellen gestärkt. Außerdem haben wir mit diesem Doppelhaushalt die Weichen für weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag gestellt. Dazu gehört das Netzwerk Bürgerbeteiligung, die Evaluierung der Polizeiausbildung, der Leitbildprozess in der Polizei, und die Zentralstelle für Psychosoziale Notfallversorgung.
Einen Punkt möchte ich nicht unterschlagen: Der Einzelplan enthält auch schwierige Kompromisse. Ein Beispiel: das Landesamt für Verfassungsschutz, dessen Bestand wir in seiner derzeitigen Form immer abschaffen wollten. Die Staatsregierung hat hierzu zwölf zusätzliche Stellen vorgeschlagen, um die wir in der Koalition hart gerungen haben. Hier machen wir aber sehr deutlich: Diese Stellen sind ausschließlich für den Bereich Rechtsextremismus vorgesehen und dies werden wir in dieser Koalition auch genau überwachen. Der jetzt beschlossene Doppelhaushalt trägt eine deutliche BÜNDNISGRÜNE Handschrift. Im Bereich der Innenpolitik steht er für mehr Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, für die Stärkung der Bürgerrechte und die Übernahme der Verantwortung für künftige Generationen.

Pressemitteilung (22. April 2021): Doppelhaushalt 2021/22 – Polizeikennzeichnung, Demokratieprojekte, Datenschutz


Rede Valentin Lippmann (20. Mai 2021): Innenhaushalt – Wir stellen entscheidende Weichen für Demokratie und Bürgerrechte


Rede Valentin Lippmann (20. Mai 2021): Haushalt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – Wir legen die Grundlagen für die weitere Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung


Rede Valentin Lippmann (19. Mai 2021): Justizhaushalt – Demokratischer Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Justiz


Mehr Infos zum Doppelhaushalt 2021/22

2. Verfassungsschutz – Illegale Speicherung von personenbezogenen Daten

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat über Jahre Daten von Abgeordneten und vermutlich auch sehr vielen anderen Personen illegal gespeichert. Auch Daten zu mir und anderen BÜNDNISGRÜNEN Abgeordneten wurden gespeichert. So wurden beispielsweise meine Äußerungen zu Querdenken-Demos erfasst. Grund für die Speicherung ist das im Landesamt genutzte Datenverarbeitungssystem, dass durch Speicherung sämtlichen Schriftverkehrs riesige durchsuchbaren Datenmengen erzeugt. Diese rechtswidrige Praxis muss sofort beendet werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission, deren Mitglied ich bin, hat den gesamten Vorgang aufgearbeitet und einen lesenswerten Abschlussbericht verfasst, den Sie/Ihr in der Pressemitteilung findet.

3. Waffenverbotszone in Leipzig – Urteil und Evaluation

Im November 2018 wurde in Leipzig rund um die Eisenbahnstraße die erste Waffenverbotszone Sachsen errichtet, die wir BÜNDNISGRÜNE von Anfang an stark kritisiert haben. Denn sie ermöglicht anlasslose Polizeikontrollen und stigmatisiert ein ganzes Viertel. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Teile der Verordnung kassiert hat, hat das Innenministerium am 09. Juni die lange angekündigte Evaluierung der Waffenverbotszone vorgelegt. Diese zeigt, dass der nicht feststellbare Nutzen der Waffenverbotszone in keinem Verhältnis zur Schwere der Grundrechtseingriffe steht, die mit den Kontrollmöglichkeiten einhergehen. Die Waffenverbotszone gehört daher abgeschafft. Nach ersten Informationen scheint das mittlerweile auch das Innenministerium so zu sehen.

Pressemitteilung (09. Juni 2021): Waffenverbotszone gehört in die Mottenkiste der Sicherheitspolitik


Der gesamte Evaluierungsbericht ist hier zu finden >

4. Weitere Nullrunde der Diäten

Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung liegt seit letztem Jahr auf Eis. Wir haben schon im letzten Jahr deutlich gemacht, dass wir bei der gesetzlich vorgeschriebenen Neuregelung des Abgeordnetengesetzes die Entwicklung der Coronapandemie stets im Blick behalten werden. Deshalb wird es auch in diesem Jahr eine Nullrunde geben und die geplante Anpassung auf den 1. April 2022 verschoben.

Statement der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zu weiterer Nullrunde der Diäten (05. Mai 2021)

Rede Valentin Lippmann (18. Mai 2021): Abgeordnetengesetz – Koalition hat die Entwicklung der Pandemie bei ihrer Entscheidung stets im Blick behalten


5. Munitionsdiebstahl beim Mobilen Einsatzkommando

Nach Bekanntwerden eines nicht unerheblichen Munitionsdiebstahls im Landeskriminalamt im März wurde das betreffende Mobile Einsatzkommando in der Zwischenzeit aufgelöst und Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat jetzt eine Kommission mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragt. Dies ist mehr als notwendig um eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle und ihrer Hintergründe zu gewährleisten. Darüber hinaus können so strukturelle Defizite in den Spezialeinheiten und bei deren Führung untersucht, sowie organisatorische und korruptionsanfällige Fehlentwicklungen in Einheiten mit falsch verstandenem Korpsgeist aufgedeckt und entgegengewirkt werden. Die Kommission soll dabei auch mögliche Bezüge zur Reichsbürger- und Prepper- sowie zur rechtsextremen Szene, jenseits der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, überprüfen. Das begrüße ich ausdrücklich.

Pressemitteilung (18. Mai 2021) und weitere Informationen

6. Standortkonzept aus dem Jahre 2011 – Evaluation steht immer noch aus

Das Standortkonzept der schwarz-gelben Regierung aus dem Jahr 2011 sah eine Reihe von Schließungen und Umsiedlungen von Behördenstandorten im Freistaat Sachsen vor. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben dieses Konzept abgelehnt und den Verlust an bürgernaher Verwaltung und den erheblichen Kosten, die damit einhergehen sollten, kritisiert. Bis heute gibt es keine umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns für eine Evaluierung des Standortkonzepts eingesetzt. Diese ist – soweit wir wissen – noch nicht begonnen wurden. Dass nun von Investitionen in das Finanzamt in Annaberg unter Entscheidung des Erhalts von Außenstellen in Schwarzenberg und Stollberg abgewichen werden soll, akzeptieren wir nicht. Diese Entscheidung muss zurückgestellt werden bis eine Evaluierung des Gesamtkonzeptes erfolgt ist. Erst wenn die Ergebnisse auf dem Tisch liegen – das betrifft ebenso das noch ausstehende Personalkonzept – können wir über Behördenstandorte diskutieren und Änderungen transparent gestalten.

Pressemitteilung (06. Mai 2021): Standortkonzept 2011 unverzüglich umfassend evaluieren – Transparente Diskussion in Regierung, Landtag und Kommunen ist angebracht


Rede Valentin Lippmann zur Personalkommission (04. Februar 2021)


7. Lagebericht Extremismusprävention

Der Anfang Mai veröffentlichten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung zeigt deutlich, dass es ein Problem mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in den Sicherheitsbehörden gibt. Hier erwarte ich von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller, dass er dieses Problem auch klar benennt und es nicht hinter einer allgemeinen und weiten Extremismusdefinition versteckt.

Die im Bericht angeregte Einrichtung einer anonymen Hinweisplattform ist ein richtiger Weg. Diese sollte schnellstmöglich etabliert werden und könnte beispielweise auch der Korruptionsbekämpfung dienen. Es wäre konsequent die Untersuchungen jährlich fortzuschreiben und auf alle Behörden des Freistaates auszudehnen.

Pressemitteilung (04. Mai 2021): Lagebericht Extremismusprävention

8. Einführung der Bodycams – Müssen bürgerrechtssichernd sein

Die Polizei Sachsen führt landesweit Bodycams ein. Bei diesem Thema schlagen nach wie vor zwei Herzen in meiner Brust. Auf der einen Seite sind mit dem Einsatz von Bodycams immer auch Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden. Deshalb ist wichtig, dass Videoaufzeichnungen mit der Bodycam nur zur Eigensicherung gegen eine Gefahr für Leib oder Leben oder zum Schutz Dritter gegen eine Gefahr für Leib oder Leben zulässig sind. Das bedarf klarer Dienstvorschriften, die festlegen in welchen konkreten Situationen die Bodycam eingeschaltet werden darf. Auf der anderen Seite kann der Einsatz von Bodycams nicht nur deeskalierend wirken und Angriffe auf Polizeibedienstete verhindern, sondern grundsätzlich auch Fehlverhalten der Polizei dokumentieren.

Deshalb haben wir in den Koalitionsverhandlungen den Einführungen der Bodycam zugestimmt, auch unter der Maßgabe das diese zu einem bürgerrechtsstärkenden Element entwickelt werden müssen. Polizeibedienstete müssen ihre Bodycams bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs einschalten. Dies muss nun zügig im Polizeivollzugsdienstgesetz umgesetzt werden.

Pressemitteilung (10. März 2021): Bodycam muss zu bürgerrechtssicherndem Element weiterentwickelt werden


9. Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2020 waren sehr eindeutig: der Lockdown hat u.a. zu einem Anstieg von Straftaten der häuslichen Gewalt beigetragen.
Der Bekämpfung der sexualisierten und häuslichen Gewalt muss eine hohe Priorität eingeräumt werden, zumal zu befürchten ist, dass auch die jüngsten Zahlen lediglich ein Teil des Problems offenbaren, da gerade bei häuslicher Gewalt viele Straftaten nicht angezeigt werden. Die auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Herbst letzten Jahres in Auftrag gegebene Dunkelfeldstudie ist daher wichtiger Schritt zu mehr Klarheit, der konkrete Maßnahmen folgen müssen.

Im Bereich politisch motivierter Kriminalität zeigt die PKS, dass insbesondere die Zahlen im Bereich Rechtsextremismus auf einem hohen Niveau verharren. Wir dürfen deshalb in unserem Engagement beim Kampf gegen Rechtsextremismus nicht nachlassen, sondern diesen mit Entschiedenheit voranbringen. Dazu muss das beschlossene Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus nun zügig in allen Teilen umgesetzt werden.

Pressemitteilung (09. März 2021): Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 – Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt muss höchste Priorität haben


10. Hass und Hetze im Netz

Seit Anfang des Jahres hat der Freistaat sein Meldeportal gegen Rechts freigeschaltet. Dies ist ein weiterer Baustein aus dem Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus, welches eines unserer zentralen BÜNDNISGRÜNEN Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist. Das Portal erleichtert Meldungen von Hasskriminalität an die Polizei und unterstützt den Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen an der Seite all jener, die sich täglich für unsere Demokratie einsetzen. Ihnen müssen wir die Möglichkeit geben, sich gegen Beleidigungen und Bedrohungen besser zur Wehr zu setzen.

Pressemitteilung (20. Januar 2021): Online-Meldeportal – Verfolgungsdruck auf Hass und Hetze im Netz erhöhen


Informationen zum Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus
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11. Podcast Zwischenrufe: #53 Verfassungsschutz, Waffenverbotszone und die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

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