Newsletter Umwelt und Naturschutz 2/2017

Datum: 01. März 2017

Liebe Leserinnen und Leser,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

anbei sende ich Ihnen/Euch den Newsletter Umwelt und Naturschutz der GRÜNEN-Landtagsfraktion mit diesen Themen:

  1. Umsetzungskonzept sächsischer Naturschutzstationen
  2. Tag des Waldes 21.03.2017 – Sachsen verfehlt deutlich Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
  3. Wilde Weiden – ein Konzept auch für Sachsen? Film mit Diskussion, Dienstag, 28.03.17, 19:00 Uhr, Mehrgenerationenhaus Dommitzsch
  4. Petition Baumschutzgesetz verabschieden – Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen

1. Umsetzungskonzept sächsischer Naturschutzstationen
Nachdem wir mit den Vertretern sächsischer Naturschutzstationen in einem Fachgespräch „Naturschutzstationen — wie geht es weiter?“ im September 2016 und im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Thema Naturschutzstationen im selben Jahr bereits die Problematik der Situation der Naturschutzstationen deutlich machen konnten, entwickelten wir nun in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen ein Umsetzungskonzept für die Unterstützung des Netzes von Naturschutzstationen in ganz Sachsen. Dabei konnten wir die wesentlichen Punkte, die im Fachgespräch (Bericht Fachgespräch am Ende der Mail) zur Sprache kamen, einfließen lassen.

Dies sind beispielsweise die Vergabe der finanziellen Mittel über ein Gremium (anstatt allein über die Landkreise) kombiniert mit fachlichen Mindestkriterien, ein breiteres, tatsächlich die gesamte Naturschutzarbeit umfassendes Aufgabenspektrum, auch über die reine Umweltbildung hinaus, eine Koordinierungsstelle bei der Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) sowie insbesondere die Möglichkeit auch neue Stationen zu unterstützen, um nur einige Punkte zu nennen.

Im Ende 2016 beschlossenen Haushaltsplan des Freistaates für die Jahre 2017/ 2018 finden sich für die Naturschutzstationen 1.575.000 € pro Jahr und zusätzliche eine unbefristete Stelle bei der Landesstiftung Natur und Umwelt für die Koordination. Diese ist derzeit für 2 halbe Stellen ausgeschrieben.

» Im fraktionsübergreifenden Antrag (GRÜNE, CDU, SPD) sind die Details des Konzeptes dargestellt und tragen unverkennbar eine grüne Handschrift

2. Tag des Waldes am 21.03.2017

Tag des Waldes: Sachsen verfehlt deutlich Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt  (Pressemitteilung vom 21.03.17)
Zum heutigen Tag des Waldes zieht Wolfram Günther, umweltpolitischer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag angesichts der Antworten von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf seine aktuelle Kleine Anfrage ein ernüchterndes Fazit. "Auf Beschluss der Bundesregierung sollten bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Wälder in öffentlicher Hand als Wildnisflächen ausgewiesen sein. Statt der nötigen 20.500 Hektar sind in Sachsen allerdings bisher nur 12.000 Hektar Landeswald ohne forstliche Nutzung. Damit verfehlt die sächsische Staatsregierung dieses Ziel deutlich".

"2016 waren lediglich sechs Prozent des sächsischen Staatswalds von der forstlichen Nutzung ausgenommen. Das ist viel zu wenig. Ziel der vom Bundeskabinett 2007 beschlossenen ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt‘ sind zehn Prozent aller Waldflächen in öffentlicher Hand. Von 205.000 Hektar Wald im Besitz des Freistaats waren 2016 lediglich 12.000 Hektar als Wildnisfläche frei von forstlicher Nutzung. Seit 2007 (dem Jahr des Beschlusses) bis zum Jahr 2016 hat sich der Anteil dieser sogenannten Prozessschutzflächen lediglich um ca. 500 Hektar in Sachsen erhöht."

"In den letzten Jahren hat die sächsische Staatsregierung die Ausweisung von Wildnisflächen im Wald völlig verschlafen", kritisiert Günther. "Um das Ziel noch zu erreichen, müsste Minister Schmidt bis 2020 ca. 8.500 Hektar weitere Waldfläche ausweisen, auf denen keine forstliche Nutzung mehr stattfinden darf. Ich fordere den Minister auf, endlich in die Gänge zu kommen und seine Rolle als Umweltminister wahr zu nehmen.“
Im gesamten sächsischen Wald inkl. Privatwald waren 2016 sogar nur 2,6 Prozent der Waldflächen Prozessschutzflächen.

Für die gesamten Waldflächen inkl. des Privatwaldes in Deutschland hat sich die Bundesregierung als Ziel auf fünf Prozent Wildnisflächen bis 2020 verpflichtet. Da sich der Wald in Deutschland etwa zur Hälfte in Privatbesitz befindet, auf den wenig staatlicher Zugriff existiert, soll dieses Ziel damit erreicht werden, dass zehn Prozent der öffentlichen Waldflächen dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.

"Wildnisflächen können einen wichtigen Beitrag zum Rückgang des Artensterbens leisten", erläutert der Abgeordnete. "Auf ausreichend großen ungestörten Wildnisflächen lassen sich zudem wertvolle Erkenntnisse gewinnen, wie sich unsere Wälder und Forsten im Zuge des Klimawandels natürlich entwickeln werden."

"Würde die Staatsregierung endlich zehn Prozent der Landeswaldfläche als Prozessschutzflächen ausweisen, ließe sich ein Netz von naturnahen nutzungsfreien Wäldern und Waldreservaten mit Altholzbeständen entwickeln. Gemeinsames Ziel sollte es sein, dass innerhalb der angestrebten zehn Prozent der Landeswaldfläche in Sachsen auch großräumige, unzerschnittene Waldgebiete in der Größe von mehreren hundert bis tausend Hektar dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Nur in solchen Gebieten können sich Wälder mit einer echten Naturwalddynamik als ‚Urwälder von morgen‘ entwickeln."

"Neben der Ausweisung solcher großer Prozessschutzflächen sprechen wir GRÜNEN uns dafür aus, ein Netzwerk vieler kleiner, unbewirtschafteter Waldflächen zu realisieren, die vielfältige Artenschutzfunktionen erfüllen. Im Hinblick darauf, dass Prozessschutz u. a. auch die Ausbreitungs- , Rückzugs- und Reproduktionsräume seltener, naturschutzfachlich wertvoller oder gefährdeter Arten erhalten und schützen will, sind auch kleine, dauerhaft nutzungsfreie Flächen als Elemente der Biotopvernetzung überaus bedeutsam."

» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther ‚Entwicklung der Prozessschutzflächen in Sachsens Wäldern zwischen 2007 und 2016 und Umsetzung der Waldwildnisziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt in Sachsen‘ (Drs 6/8113) » Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt


3. Wilde Weiden – ein Konzept auch für Sachsen? Dienstag, 28.03.17, 19:00 Uhr, Mehrgenerationenhaus Dommitzsch

Der Dokumentarfilm "Augenweide" begleitet das erfolgreiche Wiesenbrüterprojekt des NABU Thüringen. Diese sogenannten „Wilden Weiden“ sind riesige zusammenhängende Wiesen, die von Heckrindern, Wasserbüffeln oder Koniks beweidet werden. Diese großen Pflanzenfresser, auch Megaherbivoren genannt, "fressen" großräumige savannenähnliche, vielfältig blühende Lebensräume "herbei" – die sogenannte "Augenweide" an Biologischer Vielfalt.

Die Ziele, wie die Etablierung und der Erhalt vielfältiger Lebensräume und der damit einhergehenden Artenvielfalt werden vorbildlich erreicht. Viele der weiträumig verloren gegangengen Tierarten siedeln sich wieder an. Beispiele sind das Braunkehlchen, der Wiesenpieper, der Steinkauz, der Wachtelkönig, das Tüpfelsumpfhuhn, Wolf und Luchs, der Laubfrosch und die Wechselkröte, sowie unzählige seltene Insekten und Pflanzenarten. Megaherbivoren sind der Schlüssel, um in unserer intensiven Agrarwirtschaft mit dem anhaltend hohen Flächenverbrauch wild lebenden Arten wieder ihren Lebensraum zurückzugeben.
Zusätzliche Gewinner sind neben der Artenvielfalt der Klima-und Hochwasserschutz und die Gaumenfreude des Menschen.

Wir wollen am 28. März 2017 im Dommitzsch diskutieren, wie man die Artenvielfalt mit solche einer Form der landwirtschaflichen Nutzung unter einen Nenner bringen kann. Der Film "Augenweide" von Andreas Winkler (NABU-Regionalverband Erzgebirgsvorland) zeigt, wie durch den Einsatz von Megaherbivoren ein positiver Effekt auf die Artenvielfalt ausgeübt werden kann. Im Anschluss an den Film sollen die Zusammenhänge des Einsatzes von Megaherbivoren und dem Anstieg der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft sowie deren Möglichkeiten der Umsetzung in Sachsen diskutiert werden.

Es diskutieren:
Andreas Winkler, NABU-Regionalverband Erzgebirgsvorland,
Dirk Barthel, Biohof Barthel aus Dommitzsch / OT Greudnitz
Moderation:
Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion

» Infos zur Veranstaltung


4. Petition Baumschutzgesetz verabschieden – Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen

Noch etwa 130 Tage läuft die Petition "Baumschutzgesetz verabschieden – Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen"

Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten, bieten Nahrung für Bienen- und Wildbienen und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch.

Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010, dem so genannten Baum-ab-Gesetz, wurden Kommunen erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit einschränkt. Die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers. Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten, als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen.

Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimme Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen zu können, insbesondere die Baumarten, die für den Artenschutz relevant sind, was auch auf bienenfreundliche Baumarten zutrifft. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.

» Link zur Petition

Bisher haben bereits 1.651 Personen unterschrieben, bitte unterschreiben Sie ebenfalls, falls noch nicht geschehen und informieren Sie Freunde und Bekannte.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfram Günther
Umweltpolitischer Sprecher

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