Newsletter Umwelt und Naturschutz 1/2017

Datum: 19. Januar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

anbei sende ich Ihnen/Euch den Newsletter Umwelt und Naturschutz der GRÜNEN-Landtagsfraktion mit diesen Themen:

Hochwasserschutz mit Weitsicht – den Flüssen endlich mehr Raum geben

Wir haben aktuell einen umfassenden GRÜNEN Antrag "Ökologischen Hochwasserschutz in Sachsen stärken – deutlich mehr Überschwemmungsflächen an sächsischen Gewässern schaffen" ins Parlament eingebracht, der ein sachsenweites mittlerweile überfälliges Konzept für die Schaffung von Überschwemmungsflächen an sächsischen Gewässern fordert.

Am Freitag, dem 20.01.2017, um 10 Uhr findet in Dresden im Sächsischen Landtag im Umweltausschuss die Sachverständigenanhörung zu diesem Antrag statt.
Da die Anhörung öffentlich ist, seid Ihr/ sind Sie herzlich eingeladen, diese als Gäste anzuhören. Bitte Ausweis mitbringen, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Der durch uns geladene Sachverständige ist Georg Rast, Referent für Wasserbau/Hydrologie vom WWF-Deutschland.

Anstatt immer nur höhere Mauern zu bauen, sind kontrollierte Überflutungsflächen zur zur Reduzierung von Hochwasserschäden wesentlich effektiver. Das Wasser hat auf ausgewählten unbebauten Flächen Platz zum Abfließen und Versickern, anstatt mit konzentrierter Kraft noch mehr Schäden anzurichten. Trotz dieses Wissens wurden seit der großen Flut 2002 nur 0,4 Prozent von insgesamt bis heute in Sachsen für den Hochwasserschutz verwendeten 2,4 Milliarden Euro für die Schaffung von Überschwemmungsflächen und damit für die Ursachenbekämpfung eingesetzt.

Aufgrund des Schneckentempos in der Realisierung von Überflutungsflächen wurde von den ursprünglich 49 geplanten Deichrückverlegungen und Poldern erst sieben Maßnahmen umgesetzt. Damit konnten 260 Hektar Überflutungsflächen gewonnen werden – von ursprünglich geplanten 7.500 Hektar! Lediglich eine weitere ist aktuell im Bau.
» GRÜNER Antrag "Ökologischen Hochwasserschutz in Sachsen stärken – deutlich mehr Überschwemmungsflächen an sächsischen Gewässern schaffen" (Drs 6/6312)

Fördermittel im Naturschutzbereich

Die GRÜNE Fraktion hat das Thema Fördermittel im Naturschutzbereich im Landtag forciert. Im Plenum fand eine aktuelle Debatte statt. Die GRÜNE Fraktion hat eine "Großen Anfrage" hierzu an die Staatsregierung gestellt, deren Stellungnahme vorliegt, zwei Workshops durchgeführt. » Rückblick Fachgespräch „Naturschutzstationen – wie geht es weiter?“ (12.09.2016)

Im Ergebnis dessen wurde am 7. April 2016 ein "Arbeitsgespräch" im Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie (SMUL) durchgeführt.
In diesem Gespräch mit Vertretern des SMUL, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Vertretern der Naturschutzverbände und Naturschutzstationen sowie dem Abgeordneten Wolfram Günther wurde u.a. vereinbart, dass noch im Jahr 2016 die Veranstaltung „Praxisworkshop“ mit den Themen: Korrekturpunkte, Zwischenfinanzierung über SAB (insbes. Erfahrungsaustausch zu SAB- Darlehen), Status quo, Zusammenspiel Förderung und Ordnungsrecht durch das SMUL/ LfULG angeboten wird.
» Rückblick auf das Arbeitsgespräch

In einem Schreiben des Staatsministers Schmidt vom Ende des Jahres 2016 wurde uns mitgeteilt, dass ein Praxisworkshop nicht wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2016, sondern im 1. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden soll. Staatsminister Schmidt begründete seine Terminverschiebung mit neuen positiven Entwicklungen im Bereich der Naturschutzförderung.

Dazu führte er aus: "Im Juli 2016 hat der Bundestag auch auf Initiative des Freistaates Sachsen eine Anpassung des GAK-Gesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat dieser Anpassung im September 2016 zugestimmt. Nunmehr können über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz auch Naturschutzmaßnahmen gefördert werden. Der Freistaat Sachsen hat sich intensiv dafür eingesetzt, die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen auf Grundlage dieser Gesetzesänderung bereits ab dem Jahr 2017 zu ermöglichen. Gemäß GAK-Rahmenplan 2017 können zukünftig auch Fördermaßnahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) aus GAK Mitteln finanziert werden. Das SMUL plant, diese Mittel zu nutzen und zusätzliche Finanzmittel für die Förderung von Maßnahmen der RL NE/2014 bereitzustellen." In den Praxisworkshops sollen die Naturschutzpraktiker dazu Informationen erhalten.
   
Wir hoffen, dass der Termin nun zeitnah stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfram Günther
Umweltpolitischer Sprecher

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