Grüne Woche im Landtag: 14./15. Plenarsitzung
Datum: 09. Juni 2015Folgende Initiativen der GRÜNEN-Fraktion stehen auf der Tagesordnung der 14./15. Sitzung des Sächsischen Landtages:
1. Aktuelle Debatte: Artensterben in Sachsen stoppen
2. Gesetzentwurf: Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Sächsischen Landtags (2. Lesung)
3. Gesetzentwurf: Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei
4. Antrag: Schulische Inklusion in Sachsen umsetzen
5. Antrag: Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen
6. Antrag: Mietpreisbremse bei Neuvermietungen umsetzen
7. Mündliche Anfragen
8. Weitere interessante Tagesordnungspunkte der Landtagssitzungen
9. Drucksachen/Plenarsitzungen live in TV, Netz und Radio
Es grüßt,
die GRÜNE-Landtagsfraktion
1. "Artensterben in Sachsen stoppen"
(Aktuelle Debatte der Fraktion GRÜNE, 11. Juni, TOP 1)
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Der im Mai veröffentlichte "Artenschutzreport 2015" des Bundesamtes für Naturschutz zeichnet ein drastisches Bild des fortschreitenden Artensterbens in Deutschland. Es deckt sich leider mit den Entwicklungen in Sachsen: nahezu ein Zehntel der heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten sind ausgestorben. Weitere 30 bis 40 Prozent sind vom Aussterben bedroht bzw. gefährdet. Das Problem ist nicht neu. Bereits 2009 hatte das sächsische Umweltministerium ein Programm zur Biologischen Vielfalt mit zwölf Handlungsfeldern aus den Bereichen Naturschutz, Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie Jagd veröffentlicht. 2013 wurde dieses Programm unter dem Titel »Biologische Vielfalt 2020« fortgeschrieben. Flankierend zum Haushaltsplan sollten demnach alle zwei Jahre Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Artenschutzes festgelegt werden. Für 2015 ist das Umweltministerium diese schuldig geblieben. Dabei ist das Thema Artenschutz für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen existentiell. Wir müssen diskutieren, wie wir das Artensterben eindämmen können.
"Gesetz zur Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Sächsischen Landtags und seiner Mitglieder"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drs. 6/136, 10. Juni, TOP 6, 2. Lesung)
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In einer parlamentarischen Demokratie sollen die durch das Volk gewählten und legitimierten Abgeordneten die Grundsätze der Politik bestimmen und die Arbeit der Regierung überprüfen können. In Sachsen haben wir da noch ein Stück Weg vor uns. Als wichtigen Schritt hat die GRÜNE-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Abgeordnetenrechte stärken und die Transparenz der Regierungsarbeit verbessern soll. Das bedeutet konkret, dass sich die Fraktion für erweiterte Informations- und Kontrollrechte der Landtagsabgeordneten einsetzt. Wie es für sächsische Gemeinde- und Kreisräte selbstverständlich ist, sollen auch Abgeordnete das Recht auf Einsicht in Akten der Regierung und der Landesverwaltung erhalten. Darüber hinaus setzt sich die Fraktion für eine frühzeitige Einbeziehung des Landtags in Gesetzesvorhaben der Regierung und in Bundesrats- und Europaangelegenheiten ein, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.
» Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs. 6/136)
3. "Gesetz über die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drs. 6/1554, 11. Juni, TOP 4, 1. Lesung)
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Die GRÜNE-Fraktion fordert mit diesem Gesetzentwurf, dass Sachsens Polizistinnen und Polizisten ein Namensschild oder eine andere Kennzeichnung zur Identifizierung tragen. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun sondern mit transparentem staatlichen Handeln. Unter jedem schriftlichen Verwaltungsakt steht der Name des Bediensteten, der den Bescheid erlassen hat. Nur der Betroffene einer polizeilichen Maßnahme weiß in der Regel nicht, wer ihm gegenübertritt. Das soll sich ändern. Der Befürchtung aus den Reihen der Polizei, dass sie durch die Kennzeichnungspflicht erhebliche Nachteile erleiden könnte, sind wir mit der Regelung begegnet, dass im Ausnahme- und Einzelfall von einer namentlichen Kennzeichnung abgesehen werden kann. Damit haben wir den Bedenken, die gegen den GRÜNEN-Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 vorgebracht worden waren, Rechnung getragen. Die Erfahrungen in den Bundesländern, die eine Polizeikennzeichnung eingeführt haben, zeigen, dass den Beamtinnen und Beamten keine Nachteile entstanden sind.
» Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs. 6/1554)» Das Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
4. "Schulische Inklusion in Sachsen umsetzen – Fortgeschrieben Aktions- und Maßnahmeplan vorlegen"
(Antrag der Fraktion GRÜNE, Drs. 6/1762, 10. Juni, TOP 11)
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Nach dem fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags zur "Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen" im Jahr 2011 hat die Staatsregierung den darin enthaltenen Handlungsauftrag nur unzureichend erfüllt. Zwar wurde im März 2012 ein erster Aktions- und Maßnahmeplan zur schulischen Inklusion vorgelegt. Doch bis heute warten wir auf die Fortschreibung. Dabei hatte Ex-Kultusminister Roland Wöller (CDU) im August 2011 sogar ein Expertengremium zur Inklusion eingesetzt, das im Dezember 2012 Empfehlungen zur schulischen Inklusion vorgelegt hat. Diese fanden allerdings keinen Eingang in den Aktions- und Maßnahmeplan. Offensichtlich mangelt es bei der Umsetzung der Inklusion am politischen Willen. Insofern ist die vor einer Woche durch die schwarz-rote Staatsregierung eingerichtete Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Landesaktionsplans Inklusion alles andere als ein Erfolg. Für den schulischen Bereich schätzen wir sie sogar eher als Rückschritt ein, da es wertvolle Zeit kostet, das Rad neu zu erfinden. Viel eher würde auf die Tagesordnung gehören, wie der vorhandene Aktionsplan durch Zeitvorgaben und Zuständigkeiten qualifiziert und finanziell untersetzt sowie Verordnungen und Gesetze angepasst werden können. Auch die Empfehlungen des Expertengremiums sollten Berücksichtigung finden.
» Der Antrag im Wortlaut (Drs. 6/1762)
5. "Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen umsetzen"
(Antrag der Fraktion GRÜNE, Drs. 6/1254, 11. Juni, TOP 3)
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Die Diskussion um die Zustimmung zur Homo-Ehe in Irland sowie der Streit um die Regenbogenflaggen vor dem sächsischen Gleichstellungsministerium haben es deutlich gemacht: Die sächsische CDU ist in Sachen Toleranz gegenüber vielfältigen Lebensentwürfen überfordert. Da kommt der GRÜNE-Antrag gerade richtig: Wir setzen uns dafür ein, dass 14 Jahre alte Bundesgesetze in Sachsens Kommunen umgesetzt werden. Doch Innenminister Markus Ulbig (CDU), eigentlich ein Bannerträger der Rechtstreue, will sich bei der Umsetzung des geltenden Bundesrechts zur Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht engagieren. Dabei können auch Bescheide von Behörden und Inhalte von Satzungen den Alltag von Menschen, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nachteilig beeinflussen. Die Staatsregierung sollte daher für die Kommunen endlich Hinweise zum Anpassungsbedarf erarbeiten.
» Der Antrag im Wortlaut (Drs. 6/1254)
6. "Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in von Wohnungsknappheit und kontinuierlich steigenden Mieten besonders betroffenen sächsischen Kommunen umsetzen"
(Antrag der Fraktion GRÜNE, Drs. 6/1761, 11. Juni, TOP 9)
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Seit dem 1. Juni besteht für die Bundesländer die Möglichkeit, die Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen auf maximal zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Eine solche Mietdeckelung brauchen wir in Dresden und mittlerweile auch in Teilbereichen von Leipzig, da die Mieten in beiden Städten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. Die SPD, namentlich Spitzenkandidat Martin Dulig, hatte im Landtagswahlkampf beim Thema Miete mächtig die Backen aufgeblasen. Nun warten wir auf Ergebnisse. Noch im März dieses Jahres hatte die SPD-Fraktion das Innenministerium zur Einführung der notwendigen Rechtsverordnung aufgefordert. Mit unserem Antrag haben die Abgeordneten der Regierungskoalitionen nun die Gelegenheit, die Mietpreisbremse für Dresden und Teilgebiete von Leipzig auf den Weg zu bringen.
» Der Antrag im Wortlaut (Drs. 6/1761)
7. Mündliche Anfragen
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"Soziale Schule": In welcher Höhe standen und stehen von 2013 bis 2016 und den weiteren Jahren der Förderperiode bis 2020 EU-Fördermittel aus dem ESF-Programm für den Bereich "Soziale Schule"/"Sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülern" zur Verfügung? Wer wird wann und in welcher Form informiert? (Volkmar Zschocke)
8. Weitere interessante Tagesordnungspunkte der Landtagssitzungen
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Zu Beginn des Plenums am Mittwoch werden die Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Das Verfassungsgericht ist neben Landtag und Staatsregierung Sachsens oberstes Staatsorgan. Die Richter werden vom Sächsischen Landtag, auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren bestellt. Während in diesem Tagesordnungspunkt weitgehende Einigkeit herrscht, werden sowohl der Antrag der Fraktion die LINKE zum Thema "Sexualbildung an Sachsens Schulen modernisieren" (Mittwoch, TOP 9) als auch die Aktuelle Debatte der Koalition am Donnerstag morgen zu den Ausschreitungen in Leipzig am vergangenen Wochenende für Auseinandersetzungen sorgen.
» Hier finden Sie die Tagesordnungen» Hier finden Sie alle GRÜNEN Redebeiträge
9. Landtags-Drucksachen – Plenarsitzungen live im Netz und Hörfunk-Tipp
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Alle Drucksachen sind unter http://edas.landtag.sachsen.de/ abrufbar.
Die Aktuellen Debatten der Plenarsitzungen können auch im Regionalfernsehen verfolgt werden. Dresden Fernsehen, Leipzig Fernsehen und Sachsen Fernsehen Chemnitz übertragen eine Zusammenfassung der morgendlichen Debatten mit wenigen Stunden Verzögerung ab 16 Uhr.
Wer die Sitzungen live und komplett verfolgen möchte, kann dies mit Hilfe des Internets. Das Angebot (Media Player oder Realplayer) steht unter www.landtag.sachsen.de zur Verfügung. Reden zum Nachhören und -sehen gibt es auf: http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/index.aspx
Der MDR überträgt die Sitzung digital auf MDR Sachsen Extra.