Klima- und energiepolitischer Newsletter 02/2012
Datum: 08. März 2012——————————————————————————
1. Absenkung der Solarvergütung – weiteres Verfahren
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Die Bundesregierung hat sich am 6. März über eine Zusatzabsenkung der Einspeisevergütung für Solaranlagen um 20-30 Prozent zum 1.4.2012 geeinigt. Nach unserer Einschätzung ist das ein Frontalangriff auf die Energiewende und die ostdeutsche Solarindustrie.
Am 9. März wird die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stattfinden.
Im federführenden Umweltausschuss wird dann am 21. März eine Anhörung stattfinden wird. Ende März wird er vom Bundestagsplenum in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Danach wird das vom Bundestag verabschiedete Gesetz an den Bundesrat überwiesen. Die Frist bis zur Tagung des Bundesrates am 30. März wird nicht zu halten sein, danach tagt der Bundesrat erst wieder am 11. Mai. Das Gesetz ist einspruchspflichtig und nicht (!) zustimmungspflichtig; das bedeutet, die Zustimmung des Bundesrates ist nicht (!) erforderlich. Ein Einspruch des Bundesrates kann folglich vom Bundestag überstimmt werden, in dem wiederum Schwarz-Gelb die Mehrheit hat. Lediglich bei einem Einspruch der Länder mit zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, würde
die Mehrheit von Schwarz-Gelb im Bundestag nicht ausreichen, um auch diesen Einspruch überstimmen zu können. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat bei einem normalen Einspruch den Vermittlungsausschuss anruft. Die Gesetzesänderungen würden dann rückwirkend zu dem Zeitpunkt Inkrafttreten, der vom Bundestag beschlossen wird. Dies wäre der 1. April, sollte es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens keine Änderung an diesem Datum geben.
Die geplanten Änderungen: http://www.clearingstelle-eeg.de/
- Stellungnahme der GRÜNEN Bundestagsfraktion
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2. Was sagt die Sächsische Staatsregierung ?
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Ministerpräsident Tillich sagte gestern in seiner Regierungserklärung „Sachsen ist Solarland. Nur ein Beispiel für die große Dynamik: Nächsten Montag ist hier in Dresden die feierliche Werkseinweihung bei Heliatek.“ Zur Absenkung sagte er wie bisher…. nichts. Dafür hat sich sein Wirtschaftsminister Morlok öffentlich über den „Kompromiss“ zwischen Rösler und Röttgen gefreut: “Ich freue mich, dass durch diese Regelung Planungssicherheit für Investoren und Hersteller geschaffen wird. Das schafft Verlässlichkeit und beruhigt den
Markt.“(PM vom 27.2.2012) Damit liegt er auf einer Linie mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Fraktion am 18. Januar „So zahlen die deutschen Stromkunden weiterhin für die üppigen Gewinne von
Solarmodulproduzenten aus Fernost .“ Den Einspesevorrang müsse man gleich abschaffen.
- Pressemitteilung von Wirtschaftsminister Sven Morlok
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3. Was könnte die Staatsregierung tun?
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Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Haseloff nennt die Weichenstellung der Bundesregierung hinsichtlich der Photovoltaik-Förderung “einen Stockfehler erster Güte.“ Seine Kollegin Lieberknecht aus Thüringen, auch CDU droht der Bundesregierung mit einem Veto des Bundesrats gegen die beschlossene Kürzung der Solarförderung. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte ebenfalls Wiederstand an. Die Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung werden sowieso nicht dafür stimmen. Bei einem Einspruch der Bundesländer mit zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, würde die Mehrheit von Schwarz-Gelb im Bundestag nicht ausreichen, um auch diesen Einspruch überstimmen zu können. Dafür müsste Sachsen mit Sachsen-
Anhalt, Bayern und Thrüingen eine Allianz schließen! Gestern hat MP Tillich in seiner Halbzeitbilanz im Landtag gesagt: „Sachsen Stimme wird gehört in Deutschland.“ Den Beweis könnte er jetzt antreten.
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4.Was würde die Absenkung den Stromkunden wirklich bringen?
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Der Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix wird nach der Mittelfristprognose des Leipziger Institutes für Energie im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber in den nächsten vier Jahren um 70 Prozent zulegen,
von rund vier Prozent im Jahr 2012 auf etwa sieben Prozent im Jahr 2016. Die Strompreise steigen dadurch nach Angaben der Prognos AG um knapp zwei Prozent. Die Prognos AG hat auch die möglichen Auswirkungen einer festen Mengenbegrenzung („Deckelung“) auf die Stromtarife untersucht, die derzeit politisch diskutiert wird. Ergebnis: Die Einsparung bis 2016 würde gerade ein Prozent am Verbraucherstromtarif ausmachen. „Dem stehen drastische Verluste bei Arbeitsplätzen, Anlageinvestitionen, Branchenumsatz, Technologievorsprung und Steuereinnahmen gegenüber“, so Frank Peter, Projektleiter Energiewirtschaft bei der Prognos AG.
- Mittelfristprognose der ÜNB
- Ergebnisse der Prognos- Studie
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5. GRÜNER Antrag gegen die Absenkung heute 16.00 im Landtag
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Durch ihre unkoordinierte und sprunghafte Politik gefährden die Bundesregierung mehr als 6500 Arbeitsplätze und 120 Handwerksbetriebe in der sächsischen Solar-Branche. Nur isoliert die (Solar-)Industrie zu betrachten,
wie es die Kritiker tun, greift zu kurz. Selbst wenn chinesische Solarmodule installiert werden, verbleiben mehr als 70 % der Wertschöpfung bei der sächsischen Wirtschaft.
Die GRÜNEN fordern deshalb mit diesem Antrag den Ministerpräsidenten Tillich auf, sich mit den anderen Ministerpräsidenten öffentlich und im Bundesrat gegen die Kürzungspläne und für die sächsische Wirtschaft einzusetzen.
- GRÜNER Antrag "Existenzgefährdende Kürzung der Solarförderung verhindern – Sächsische Solarindustrie erhalten" (Drs. 5/8391)