Newsletter Gentechnik 05/2010
Datum: 19. Juli 20101. Schon bald sechs neue Genmaislinien auf unseren Äckern?
Geht es nach den Herstellern Syngenta, Pioneer und Monsanto sollen sechs gentechnisch veränderte Maislinien in der EU neu zugelassen werden. Unterstützt werden die Konzerne von der Bundesregierung.
Der GRÜNEN Europaabgeordnete Martin Häußling sagte dazu: „Europas Landwirtschaftsminister, allen voran Deutschlands Ilse Aigner, ignorieren nicht nur die berechtigten Bedenken einer großen Mehrheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern Knicken auch vor der Europäischen Kommission ein, die einseitig die Interessen der Gentechniklobby vertritt.“ Link: Wieder keine Einigung bei GVO-Zulassung
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Wissenschaftler blasen zum Generalangriff auf die gentechnikfreie Produktion
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik übergab der Bundesregierung kürzlich seine „Koexistenz-Strategie“. Die Bezeichnung ist verwirrend, denn sollten die darin gemachten Vorschläge umgesetzt werden, ist das baldige Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft besiegelt. Die Frage der Koexistenz hätte sich dann erübrigt.
Dass Koexistenz möglich ist, glauben die Experten selbst nicht. Statt daraus jedoch den Schluss zu ziehen, die gefährlichen Experimente an Natur und Verbraucher zu lassen, folgen die 15 Wissenschaftler des Beirates ihrer eigenen kruden Logik: Mit zunehmender Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen wird es immer schwieriger, die derzeit gesetzlich festgelegten Grenzwerte einzuhalten. Was liegt da näher als diese Schwellenwerte einfach aufzuweichen? So sollen Verunreinigungen im Saatgut künftig bis zu 0,3% betragen dürfen, ohne dass gekennzeichnet werden muss. Derzeit gilt ein Schwellenwert von 0,1%.
Auch zu anderen strittigen Fragen liefern die Experten kreative Lösungsvorschläge. So sollen Gentechnik-Landwirte ausschließlich für die unmittelbaren Schäden beim Nachbarn haften. Für Kettenschäden dagegen soll künftig ein Fonds aufkommen, in den neben den Herstellern vor allem die öffentliche Hand einzahlen soll. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Agro-Gentechnik mehrheitlich ablehnen, sollen also für die Folgen des Einsatzes dieser Risikotechnologie zahlen. Sie haben also doppelten Schaden. Gewinner sind die großen Saatgutkonzerne, die ihr Risiko elegant der Gesellschaft aufbürden.
Aber keine Bange: „Verunreinigungen von nicht gentechnisch veränderten Produkten […] sind nicht gesundheitsrelevant, ansonsten dürfte das entsprechende GV-Konstrukt nicht zugelassen sein. […] Eine wichtige Basis der Koexistenzregelung ist daher der Verzicht der Gentechnikkritiker auf eine „Skandalisierung“ geringfügiger GV-Anteile.“
Da haben wir es wieder: Agro-Gentechnik ist per Definition unschädlich, und damit BASTA! Schädlich sind statt dessen renitente Kritiker, die diese Definition nicht ungeprüft glauben wollen und deswegen auch keine geringfügigen GV-Anteile im Essen haben möchten.
» Stellungsnahme des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik
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Bundesverfassungsgericht behandelt Gentechnikgesetz
Am 23.6.2010 verhandelte das Bundesverfassungsgericht mündlich über das Gentechnikgesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hatte 2005 einen Normenkontrollantrag gestellt und will damit Vorteile für Gentechnik-Anwender bewirken. Sowohl die Haftung der Gentechnik-Landwirte als auch das Standortregister, in dem Anbauflächen für Gentechnik-Pflanzen registriert werden, standen zur Debatte.
Nicht nur die angehörten Gentechnik-Kritiker waren extrem gut vorbereitet. Auch die Richter hatten sich offenbar gut informiert und stellten kritische Fragen zum Risiko von Gentechnik-Pflanzen und zur beklagten fehlenden Rechtssicherheit für Gentechnik-Landwirte. Auf Fragen, wer denn für den entstehenden Schaden haften soll, wenn nicht die Verursacher, reagierten die Vertreter der Klägerseite ganz im Sinne der Gentechnik-Industrie: Einen Schaden würde es nicht geben, denn zugelassene Gentechnik-Pflanzen wären sicher. Einmal mehr wurde deutlich: Es geht bei dem Prozess um die Durchsetzung von Industrie-Interessen. Die überwiegende Ablehnung der Verbraucher wird sich mit einer Klage nicht durchbrechen lassen.
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