Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Wohnungen sollten weder leer stehen, Spekulationsobjekte sein oder in großer Zahl als Ferienwohnung umgewidmet werden. Wohnungen sind zum Wohnen da und Wohnen ist für uns ein Grundrecht. In Leipzig und Dresden wächst jedoch das Problem der bezahlbaren Wohnungen, bedingt durch die Zunahme von Ferienwohnungen. Das neue Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum ermöglicht es den Kommunen, dem entgegenzuwirken.
Mit der Möglichkeit, Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, können die Kommunen die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln über einen Genehmigungsvorbehalt unterbinden. Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein. Damit wollen wir BÜNDNISGRÜNE spekulativen Leerstand eindämmen und die überhitzten Wohnungsmärkte beruhigen, um Mieter*innen zu entlasten.
Weitere Informationen
- Antrag: „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen“
- Pressemitteilung: „Landtag beschließt Zweckentfremdungsverbot: Kommunen können nun gezielt für mehr Wohnraum sorgen“
- Redebeitrag Thomas Löser: „Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden“