Unterstützung der Hochschulen während der Pandemie
Die Corona-Pandemie hat Hochschulen und Studierende vor massive Herausforderungen gestellt. Volle Seminarräume oder Vorlesungssäle waren angesichts hoher Infektionszahlen nicht vorstellbar. Doch durch die Umstellung auf den Online-Betrieb sind auch einige Gesetzeslücken zu Tage getreten. Umso wichtiger war es uns BÜNDNISGRÜNEN, durch die Novellierung des Hochschulfreigesetzes gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen den Hochschulen und Studierenden künftig Planungssicherheit zu bieten.
Ein zentraler Punkt ist hierbei die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Durchführung von Online-Prüfungen. Die Onlineformate waren in den Pandemiemonaten unerlässlich. Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für ein datenschutzkonformes, grundrechtswahrendes und chancengerechtes Prüfungsverfahren ein. Die Teilnahme an einer Onlineprüfung unter Videoaufsicht ist künftig freiwillig und Ton- und Bilddateien dürfen nur soweit aufgezeichnet werden, wie es zur Beweissicherung einer Täuschungshandlung unbedingt erforderlich ist.
Ein weiterer Punkt ist die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von Junior-Professor*innen sowie akademischen Assistent*innen im Beamtenverhältnis auf Zeit. Das soll dem wissenschaftlichen Personal ermöglichen, ihre Qualifizierungsziele zu erreichen. Für die Studierenden wurde die Verlängerung der Regelstudienzeit sowie ein Vorsorgeinstrument für zukünftige Krisen in der Novelle verankert.
Weitere Informationen
- Antrag: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 7/9596).
- Pressemitteilung: „Hochschulfreiheitsgesetz: Novelle schafft Planungssicherheit für Hochschulen und Studierende„
- Redebeitrag Claudia Maicher: „Mehr Planungssicherheit für Studierende und Mitarbeitende an sächsischen Hochschulen„