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Mehr Inklusion in unseren Schulen

Alle Kinder sollen die gleichen Chancen im Bildungssystem bekommen. Dafür muss auf die unterschiedlichen Anforderungen der Kinder eingegangen und Inklusion gelebt werden. Mit der Schulgesetz-Novelle sind wir hier einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn gegangen.

 
Diese Novelle beinhaltet konkret:
  1. Ende der Pilotphase an Grundschulen, die in den vergangenen Schuljahren auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung und in Klassenstufe 1 verzichtet haben.
  2. Absicherung eines inklusiven Schulplatzes: Die Schulaufsicht legt jetzt in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger den Ort der inklusiven Beschulung fest, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung gibt. So soll verhindert werden, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen und letztlich nicht beschult wird.
  3. Öffnung weiterer Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht: So können Schüler*innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -zielen in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet werden. Das haben wir auf die Berufs- und die Berufsfachschulen ausgeweitet. Zusätzlich haben wir einen neuen Abschluss an Förderschulen geschaffen, damit mehr Schülerinnen einen Abschluss machen können, der so viel wert ist wie der Hauptschulabschluss.

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