Mehr Inklusion in unseren Schulen
die gleichen Chancen im Bildungssystem bekommen. Dafür muss auf die unterschiedlichen Anforderungen der Kinder eingegangen t der Schulgesetz-Novelle einen weiteren wichtigen Schritt gegangen.
Diese Novelle beinhaltet konkret:
- Ende der Pilotphase an Grundschulenen.
- Absicherung eines inklusiven Schulplatzes: ie Schulaufsicht legt jetzt in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger den Ort der inklusiven Beschulung fest, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung gibt. So soll verhindert werden, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen und letztlich nicht beschult wird.
- Öffnung weiterer Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht: o können Schüler*innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -zielen in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet werden. Das haben wir die Berufs- und die Berufsfachschulen ausgeweitet. Zusätzlich haben wir einen neuen Abschluss an Förderschulen geschaffen, damit mehr Schülerinnen einen Abschluss machen können, der so viel wert ist wie der Hauptschulabschluss.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung: „Weiterer Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem“
- Antrag: „Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes“ (Drs 7/10338)
- Redebeitrag Christin Melcher: „Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und lernen können“
- Antrag: „Sonderpädagogische Förderung und Inklusion an sächsischen Schulen voranbringen“ (Drs 7/4652)
- Blogbeitrag von Christin Melcher: „Schulbegleitung – Inklusion für Einige oder für Alle?“
- Redebeitrag Christin Melcher: „Wir müssen flächendeckend die notwendigen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht schaffen“