Erhöhung des Landesblindengelds
Viele Menschen mit Behinderungen sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um sich technische Hilfsmittel, wie etwa Vorlese- oder Orientierungshilfen, überhaupt leisten zu können. Durch die Corona-Pandemie waren oftmals neue Anschaffungen notwendig, zum Beispiel um digital teilhaben zu können. Als Koalition haben wir im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22 die monatlichen Hilfen für Menschen mit Behinderung erstmals seit 25 Jahren spürbar ausgebaut. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe.
Im Jahr 2022 wurde ein Gesamtvolumen von mehr als 30 Millionen Euro eingeplant. Blinde Menschen erhalten demnach ab 2022 jeweils 380 Euro monatlich, hochgradig Sehbehinderte 100 Euro, Gehörlose 150 Euro und schwerstbehinderte Kinder 120 Euro.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf: „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes“ (Drs 7/7630)
- Pressemitteilung: „Landesblindengeld: Unterstützungsleistungen für bessere Teilhabe erhöhen“