Kindgerechte Justiz
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf faire Verfahren, die auf Alter, Reife und ihre Entwicklung Rücksicht nehmen. Dies gelingt nur durch geschulte Verfahrensbeteiligte und eine entsprechende Ausstattung der Gerichte, sodass die Kinder und Jugendliche individuell unterstützt und ihre Interessen gewahrt werden.
Mit dem Koalitionsantrag „Kindgerechte Justiz“ tragen wir dazu bei, dass das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in unser Justizsystem gestärkt wird und ihre Rechte respektiert werden. Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung soll ausgebaut und die Verfügbarkeit von leicht verständlichen Informationen verbessert werden. Außerdem sollen flächendeckend altersgerecht eingerichtete Aufenthalts- und Rückzugsorte in Gerichtsgebäuden für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Weitere Informationen
- Antrag: „Kindgerechte Justiz – besondere Schutzbedürftigkeit beachten“
- Redebeitrag Valentin Lippmann: „Für eine wirklich kindgerechte Justiz ist auch in Sachsen noch einiges zu tun“
- Pressemitteilung: „Kindgerechte Justiz: Rechte von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren stärken“