Gleichstellung im öffentlichen Dienst
Das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 wurde endlich abgelöst. Mit dem Gleichstellungsgesetz, welches am 20. September 2023 im Sächsischen Landtag beschlossen wurde, gelingt uns der große Schritt ins 21. Jahrhundert. Das Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt zahlreiche Fortschritte mit sich.
Unter anderem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Sie erhalten nun ein Beschwerderecht bis hin zu einem Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht. Führungspositionen sollen auch in Teilzeit angeboten werden und Frauen sollen bei Weiterbildungen und Mentorings zu dem Thema bevorzugt berücksichtigt werden. Zudem gilt nun: Überall, wo Frauen auf der jeweiligen Ebene unterrepräsentiert sind, werden alle Bewerberinnen eingeladen. Das ist wichtig, denn Frauen und Männer haben ein unterschiedliches Bewerbungsverhalten: Frauen bewerben sich seltener, wenn sie die Anforderungen nicht zu 100 Prozent erfüllen. Darüber hinaus werden Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Das alles dient uns allen: Gleichstellung ist ein echter Standortfaktor und macht den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver. Wir sind überzeugt, dass das Gleichstellungsgesetz nicht nur ein wichtiger Schritt in das 21. Jahrhundert ist, sondern auch langfristig zu einer gut funktionierenden Verwaltung mit motivierten Mitarbeiter*innen beitragen wird.
Weitere Informationen
- Beschlussempfehlung und Bericht des Gesetzentwurf
- Übersichtsseite zum Gleichstellungsgesetz
- Redebeitrag Lucie Hammecke: „Gleichstellung ist eine Aufgabe von Verfassungsrang“
- Pressemitteilung: „Gleichstellungsgesetz: Nach 30 Jahren endlich ein modernes Gleichstellungsgesetz für Sachsen“