Gewaltschutz in Sachsen
Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht. Doch leider sind Frauen überproportional häufig von Gewalt betroffen, die Täter dabei in der Mehrzahl männlich. Weltweit wird etwa jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren Partner. Die 2014 in Kraft getretenen Istanbul Konvention soll die Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen voranbringen.
Der Schutz vor Gewalt ist eine staatliche Verpflichtung. Mit dem Doppelhaushalt 2021/22 haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen knapp 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um das Hilfssystem in Sachsen weiterzuentwickeln. Außerdem gibt der Freistaat Geld für die Personalkosten der Kommunen und die anonyme Spurensicherung. Auch eine Kofinanzierung der Bundesförderung für bauliche Investitionen in Gewaltschutzeinrichtungen, z.B. für die Barrierefreiheit, in Höhe von 800.000 Euro ist geplant.
Weitere Informationen
- Themenseite: „Wir sagen ‚Nein‘ zu Gewalt“
- Antrag: „Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt besser schützen – Kapazitäten im Gewaltschutz bedarfsgerecht ausbauen“ (Drs 7/3908)
- Doppelhaushalt: „Gewaltschutz im Freistaat wird deutlich verbessert“
- Redebeitrag Lucie Hammecke: „Der Schutz von Frauen ist eine staatliche Verpflichtung“
- Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 23. Juli 2021