Autor

Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze

Mit der Novellierung der Strafvollzugsgesetze modernisieren wir den sächsischen Strafvollzug. Wir gehen weitere wichtige Schritte in Richtung eines zukunftsgewandten Vollzugs und stärken damit auch das gesetzlich normierte Ziel: die erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen. Außerdem verankern wir die Möglichkeit digitaler Kommunikation durch Videotelefonie für Gefangene und helfen ihnen so, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, wenn Besuche aus verschiedensten Gründen nicht möglich sind.

Zusätzlich neu in den Gesetzesentwurf aufgenommen haben wir erstmals Regelungen für schwangere Gefangene im Justizvollzug, die von den Sachverständigen in der Anhörung als sehr praxisorientiert gelobt wurden.

Weitere Informationen

Hinterlasse einen Kommentar

eins × 3 =

Um ein Kommentar zu verfassen, müssen Sie unsere Datenschutzbedingungen akzeptieren.