Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze
Mit der Novellierung der Strafvollzugsgesetze modernisieren wir den sächsischen Strafvollzug. Wir gehen weitere wichtige Schritte in Richtung eines zukunftsgewandten Vollzugs und stärken damit auch das gesetzlich normierte Ziel: die erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen. Außerdem verankern wir die Möglichkeit digitaler Kommunikation durch Videotelefonie für Gefangene und helfen ihnen so, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, wenn Besuche aus verschiedensten Gründen nicht möglich sind.
Zusätzlich neu in den Gesetzesentwurf aufgenommen haben wir erstmals Regelungen für schwangere Gefangene im Justizvollzug, die von den Sachverständigen in der Anhörung als sehr praxisorientiert gelobt wurden.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf: „Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze“
- Pressemitteilung: „Strafvollzugsgesetze: Wir modernisieren den sächsischen Strafvollzug“
- Redebeitrag Lucie Hammecke: „Es sollte und muss uns als Gesellschaft interessieren, wie der Vollzug gestaltet wird“