Bildungsstärkungsgesetz
Mit einer Reihe von Initiativen hat die Koalition aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in dieser Wahlperiode wichtige Impulse für mehr Qualität in Kitas und Schulen im Freistaat Sachsen gesetzt. Dazu zählt auch das „Bildungsstärkungsgesetz“, welches für uns BÜNDNISGRÜNE drei wichtige Punkte beinhaltet. Erstens erfolgt durch das Gesetz die Einführung eines Fachkräftemonitorings, zweitens wurde hiermit die Schulgeldfreiheit für Erzieher*innen durch eine Erhöhung der Zuschüsse für die Fachschulen auf den Weg gebracht und drittens öffnen wir die Kitas für weitere Professionen. Assistenzkräfte mit entsprechender Berufsqualifikation sollen nicht wie bisher nur bei den unter Dreijährigen, sondern auch in Kindergärten und Horten eingesetzt werden können. Im Sinne der Entlastung der Lehrkräfte wurden zudem Schulassistentinnen und -assistenten im Schulgesetz verankert.
Diese Maßnahmen sollen neben der Fachkräftesicherung vor allem auch zu einer Entlastung führen. So wollen wir die Attraktivität des schönen Berufs der Lehrkraft oder der/des Erzieherin/Erziehers langfristig steigern.