Elke Herrmann: Erheblicher Ausbau des offenen Jugendstrafvollzugs und Aufstockung des Personals notwendig

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Immer mehr Jugendliche werden immer früher immer gewalttätiger. So sieht das Bild von Jugendkriminalität aus, das teilweise in der Öffentlichkeit besteht. Die Politik und die Medien sind daran nicht unschuldig. Es gibt einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende 2007 ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorzulegen. Im Zuge der Föderalismusreform ist diese Aufgabe Ländersache geworden. Für Sachsen stellt sich die Frage, wie das Gesetz ausgestaltet werden kann und ob dieser öffentliche Eindruck, den ich zu Beginn zitierte, nicht bewusst genutzt wird, um Verschärfungen durchzusetzen.
Im Dezember-Plenum haben wir einen Koalitionsantrag behandelt, der Mindeststandards in diesem Jugendstrafvollzugsgesetz festlegt. Damit wurde klar gesagt: Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn wir die Jugendlichen stärken und unterstützen, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden.
Diese Grundeinsicht des Jugendstrafvollzugs, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist absolut alternativlos. Sie ist unbequem, weil die Anstrengungen um jeden einzelnen Jugendlichen in der Öffentlichkeit leicht missverstanden werden, missverstanden als Belohnung für Straftäter. Man hört zum Teil die Formulierung vom „subventionierten Kuschelvollzug“? Einfacher ist es, eine Law-and-Order-Politik zu verkaufen; allerdings wird damit der Eindruck erweckt, der Staat könne die Menschen zu 100 % vor Kriminalität schützen. Der nächste spektakuläre Fall wird dann unweigerlich zu Rufen nach noch härteren Strafen führen.
Deshalb brauchen wir unbedingt eine verantwortungsvolle Diskussion über die Ausgestaltung des noch zu verabschiedenden Jugendstrafvollzuggesetzes. Eine Grundlage dieser Diskussion sollen die Antworten der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage sein. (…)
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herrmann_2007-03-15_slt74_top2.pdf