Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Vorliegende Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen zementieren Ausschluss zahlreicher gebildeter Leute von Hochschulen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Vor zwei Jahren haben wir hier im Sächsischen Landtag über ein Hochschulzulassungsgesetz debattiert, das sich von Abiturdurchschnitt und Wartezeit entfernt und spezifischere Verfahren, wie etwa Auswahlgespräche erlaubt. Der vorliegende Staatsvertrag folgt diesem im Prinzip begrüßenswerten, im Detail durchaus umstrittenen neuen Weg. Die Erfahrungen zeigen inzwischen, dass die Hochschulen diese neuen Auswahlverfahren aufgrund des Aufwands eher zurückhaltend nutzen und eine entsprechende Beratung sinnvoll ist. Dass nun die ZVS die Servicefunktion einer solchen Beratung übernimmt, ist unseres Erachtens folgerichtig und sinnvoll, auch wenn man hier über Details, etwa über die Kostenpflichtigkeit des Serviceangebots, durchaus streiten kann. Alles in allem wäre dieser Staatsvertrag insofern durchaus zustimmungsfähig. Allerdings fühlt man sich an diesem Punkt etwas an die Frage des Philosophen Theodor W. Adorno erinnert, ob es ein richtiges Leben im falschen gibt. Dieser Staatsvertrag regelt nämlich das richtige – allerdings das richtige innerhalb einer falschen Systematik.
Ich möchte deshalb davor warnen, bei der teilweise detailverliebten Diskussion dieses Staatsvertrages das grundsätzliche Problem aus dem Auge zu verlieren. Die vorliegenden Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen zementieren wie die vorherigen Staatsverträge die Tatsache, dass jedes Jahr hunderttausende junge gebildete Leute von den Hochschulen und von ihrem Studienwunsch ausgeschlossen werden. (…)
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gerstenberg_2007-03-14_slt73_top16.pdf