Johannes Lichdi: Erhebliche Mängel bei Kernpunkten der Naturschutzschutzgesetznovelle

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) die Koalition ist nun 5 Jahre nach der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und 2 Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist in der Lage, eine Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes vorzulegen. Dies ist zu kritisieren und wirft ein grelles Schlaglicht auf die geringe Bedeutung, die die Staatsregierung dem Naturschutz zumisst. Dies bestätigt sich auch in zentralen Regelungsbereichen, die ich noch darstellen will.
(…) Ich möchte aber auch loben, was an dem Vorschlag zu loben ist, nämlich die Einführung des Ökokontos nach § 9a sowie eines Kompensationsflächenkatasters nach § 9b. Es bleibt in der Verwaltungspraxis abzuwarten, ob diese Instrumente die in sie gesetzten Erwartungen eines flexibleren und zugleich für die Natur wirksameren Kompensationsmanagements erfüllen.
Weiterhin haben die Koalitionsfraktionen die naturschutzfeindlichen „Deregulierungsbemühungen“ des Herrn Mackenroth korrigiert, die der schwache Umweltminister nicht verhindern konnte. Es ist doch schon bemerkenswert, dass Herrn Mackenroth meistens nur naturschutzrechtliche Schutzbestimmungen einfallen, wenn er an Deregulierung denkt.
Wir gratulieren den Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur Bewahrung des Vorkaufsrechts in § 36, der Vorschrift zu Werbeanlagen im Außenbereich in § 13, zur Erhaltung der Pflegepflichtanordnung gegenüber Grundstückseigentümern nach § 14 sowie zur ausdrücklichen Fortschreibungspflicht für Landschaftspläne. (…)
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lichdi_2007-03-14_slt73_top13.pdf