Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – es hätten Mängel bei Datenschutz und Halbherzigkeiten bei Rundfunkaufsicht beseitigt werden können
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Erwartungsgemäß werde ich gleich zur Kritik des zur Zustimmung anstehenden 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags kommen. Zuvor möchte ich doch zuerst einmal seinen inhaltlichen Kern begrüßen. Es ist grundsätzlich richtig, dass der bisherige Mediendienstestaatsvertrag abgelöst wird. Die technischen Gegebenheiten haben sich verändert, die Medien haben sich weiterentwickelt – der Begriff „Telemedien“ fasst passend die Konvergenz von Telediensten und Mediendiensten zusammen. Mit dem Telemediengesetz des Bundes und den entsprechenden inhaltsbezogenen Vorschriften dieses vorliegenden Staatsvertrags werden rechtliche Grauzonen beseitigt. Die Rechtsetzung vollzieht jetzt das nach, was sich in der Medienrealität entwickelt hat. Allerdings leider nicht konsequent genug, was nicht zuletzt die Anhörung offenbart hat. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF-Datei herunterladen:
gerstenberg_2007-01-24_slt70_top1.pdf