Elke Herrmann: Lücke bei Hartz IV schließen – Kosten für Empfängnisverhütungsmittel übernehmen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) wir hatten im Frühsommer eine Diskussion zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. Sachsen und Thüringen hatten gemeinsam einen Vorstoß in der Gesundheitsministerkonferenz unternommen, um die staatlichen Hilfen für Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren. Konkret ging es dabei um Frauen, deren Einkommen unterhalb einer Schwelle von 926 Euro liegt. Als Begründung hat Frau Orosz unter anderem angeführt, dass ungewollte Schwangerschaften bei den heutigen Verhütungsmöglichkeiten kaum noch vorstellbar seien. Wenn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat aus gutem Grund die Kosten für einen Abbruch übernimmt, dann ist es nur folgerichtig, dass er auch in bestimmten Fällen die Kosten für Prävention vor Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt.
Die Realität sieht seit Einführung von Hartz IV anders aus. Bis dahin wurden die Kosten für Verhütungsmittel von der Sozialhilfe übernommen. Hartz IV sollte die Eigenverantwortung stärken, daher wurde es als Pauschale gewährt. Bei der Festlegung der Höhe dieser Pauschale sind die Kosten für Verhütung von Schwangerschaften nicht einkalkuliert worden.
Leistungsträger des ALG II übernehmen diese Kosten nicht. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für Verhütungsmittel nur für Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Das heißt, danach müssen Frauen und ihre Partner, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die Kosten für Verhütungsmittel ansparen. Das ist die Idee, die hinter der Pauschale steckt. Ich frage Sie: Wie soll das gehen? An dieser Stelle sehen wir konkreten Handlungsbedarf. (…)
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herrmann_2006-11-15_slt64_top19.pdf