Elke Herrmann: Wir wollen, dass Menschen, die lange bei uns leben, ein Bleiberecht erhalten!

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Knapp 6 000 Menschen leben in Sachsen als geduldete Ausländer, die meisten bereits länger als fünf Jahre. Dennoch droht ihnen die Abschiebung in ihre Herkunftsländer, denn Duldung bedeutet nur eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung. Deshalb möchte ich Sie heute für ein Thema sensibilisieren – um ein Wort des Innenministers zu benutzen -, das am 16. und 17. November auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz stehen wird und entschieden werden soll: ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge.
Dass wir heute überhaupt über eine Bleiberechtsregelung sprechen, hat vor allem damit zu tun, dass die Länder – im Übrigen sehr unterschiedlich – die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes nicht nutzen. Das 2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz sollte unter anderem die Kettenduldungen durch eine rechtmäßige Anwendung des § 25 Abs. 4 und 5 Aufenthaltsgesetz abschaffen. (…)
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herrmann_2006-10-13_slt63_top4.pdf