Elke Herrmann: Eltern nicht nötigen, zwischen Geld oder Bildung für Kind zu entscheiden
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Am 29. September hat der Bundestag das neue Elterngeldgesetz beschlossen. Demnächst wird es im Bundesrat verabschiedet werden. Am 1.Januar 2007 soll es in Kraft treten. Es stellt eine wahre Revolution des Denkmodells „Familienförderung“ für Deutschland dar: Frauen und Männer mit dem Anspruch auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen nicht länger unter dem Verdacht, „Rabeneltern“ zu sein. Nun steht notwendiger Weise die Anpassung des Landeserziehungsgeldgesetzes an. Frau Orosz hat dies bereits im Mai angekündigt (s. a. FP 4.5.06). Andernfalls würde eine Lücke zwischen dem Bezug des Elterngeldes und dem Anspruch auf Landeserziehungsgeld entstehen.
Bei dieser Gelegenheit macht es Sinn, auch hier den alten Zopf abzuschneiden, den das Landeserziehungsgeld noch trägt. Wenn Eltern sich für das Landeserziehungsgeld entscheiden, dann dürfen sie ihre Kinder nicht in eine Kinderbetreuung geben, die u. a. mit Steuermitteln finanziert wird.
Diese Konstruktion wurde damit begründet, dass es ungerecht sei, Familien doppelt zu fördern. Einmal direkt und einmal indirekt über die Förderung der Kinderbetreuung als Familienentlastung. Diese Logik hat sich überholt. (…)
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herrmann_2006-10-13_slt63_top9.pdf