Michael Weichert: Interessen der Handwerker und Auftraggeber in Einklang bringen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Spannend wird doch die Frage erst, wenn man erörtert, wie die Verbesserung der dinglichen Sicherung geregelt werden soll und durch welche gesetzlichen Schritte berechtigte Forderungen effektiv durchgesetzt werden können. Und spannend wird die Frage dort, wenn wir erörtern, welche Forderungen berechtigt sind, und welche nicht. In Ihrer Begründung erwähnen Sie auch die berechtigten Verbraucherschutzinteressen. Und genau hier eröffnet sich das Spannungsfeld. Ich denke, hier ist niemand im Raum, der Pfusch am Bau befördern will, in dem das Recht der Häuslebauer auf einwandfreie Ausführungen der Handwerkerleistungen eingeschränkt wird. Wie bekommen wir BEIDE Interessen, die der Handwerker und die der Auftraggeber, unter einen Hut? Hier wird es juristisch spannend und ausgerechnet hier hört ihr Antrag leider auf. (…)
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weichert_2006-04-06_slt46_top3.pdf