Michael Weichert: Unterbindung von rechtswidrigen Praktiken innerhalb der Staatsregierung bei der Vergabe von Gutachten
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Ich zitiere: Die Gutachten…“wurden .. zu 81 % freihändig vergeben. Nur 3 % wurden öffentlich ausgeschrieben,,, In einem Fall konnten keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, obwohl sich die Vergütungen auf insgesamt rd. 1,9 Mio. € (3,7 Mio. DM) beliefen… Die Akten lassen den Schluss zu, dass der damalige Minister mündliche Absprachen mit den AN getroffen hat und andere Anbieter nicht in Betracht gezogen wurden. Ein schriftlicher Vertrag zum Auftrag fehlte… Das Ministerium hat unter Missachtung der Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsätze der EG und des nationalen Rechts unvertretbar hohe Vergütungssätze gezahlt und ohne Not die Preisforderung des AN akzeptiert. Dem … Staat ist dadurch ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Schadensersatzansprüche sind zu prüfen.“
Hat hier eine internationale Behörde eine Bananenrepublik überprüft, in der Korruption und Vetternwirtschaft blühen? Ist hier die Rede von einem jener Länder, in denen der Staat nicht funktioniert, weil eine Kleptokratie sich seiner bemächtigt hat? Nein, diese hier zitierten Auszüge handeln nicht von einer Bananenrepublik, sondern von der Praxis der Gutachtenvergabe im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit in den Jahren 1997 bis 2001! (…)
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weichert_2005-06-24_slt22_top3.pdf