Elke Herrmann: „Frühförderungsverordnung des Freistaates Sachsen“

Es gilt das gesprochene Wort!
Knapp vier Jahre nach Inkrafttreten des SGB IX und knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der Frühförderungsverordnung des Bundes gibt es in Sachsen noch keine Vereinbarung zur Regelung der Komplexleistung „Frühförderung“, wie sie das Gesetz vorschreibt.
Worum geht es dabei:
Frühförderung in Deutschland ist der Oberbegriff für Hilfeangebote verschiedener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn Eltern sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen, wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt.
Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder im Alter eines Säuglings bis zum Schulalter sind. Sie will uns insbesondere dann helfen, wenn kleine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. (…)
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herrmann_2005-04-22_slt16_top8.pdf