Förderrichtlinie für Brunnendörfer: Es muss eine praktikable Lösung ohne finanzielle Überforderung der Betroffenen geben
(2019-173) Zu den enormen finanziellen Belastungen von Grundstückeigentümern in Brunnendörfern, die infolge fallender Grundwasserspiegel einen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erreichen wollen (Freie Presse, 26.07.2019), erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir haben als GRÜNE schon früh angemahnt, dass es eine praktikable Lösung für die Brunnendörfer in Sachsen geben muss. CDU-Umweltminister Thomas Schmidt hat jedoch nur Stückwerk produziert. Es darf nicht sein, dass Einwohnerinnen und Einwohner vieler Brunnendörfer nach den Investitionen der vergangenen Jahre nochmals Kosten in fünfstelliger Höhe aufbringen müssen, um einen Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz zu erhalten. Bei so immensen Kosten fühlen sich die Betroffenen von der Staatsregierung veralbert.“
„Das Ziel muss weiterhin sein, dass die Menschen in den Brunnendörfern ohne eine finanzielle Überforderung an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Die Förderquote von nur 65 Prozent und Deckelung der Zuwendungen auf 20.000 Euro pro Grundstück macht dies jedoch in vielen Orten enorm schwer. Gut, dass der Freistaat beim Breitbandausbau den Schritt zur 100-prozentigen staatlichen Förderung geschafft hat. Bei einer elementaren Infrastruktur wie dem Trinkwasseranschluss dürfen die Grundstückseigentümern auch nicht auf dem Trockenen sitzen gelassen werden.“
Hintergrund:
» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) ‘Wasserversorgung in sächsischen Brunnendörfern – Stand und Konsequenzen‘ (Drs 6/15064)