Datum: 18. Juli 2019

Bayerisches Artenschutz-Paket: Bayern zeigt, wie man Vorreiter beim Artenschutz werden kann – Von der CSU lernen …?

(2019-166) Bei der gestrigen Sitzung des Bayerischen Landtags (17.07.) wurde ein umfangreiches Artenschutz-Paket mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen CSU und Freie Wähler sowie mit Stimmen der GRÜNEN verabschiedet. Das Gesetzespaket ist eine Antwort auf das erfolgreiche Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘, das vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 über 1,75 Millionen Unterschriften erhielt und stärkt den Umwelt-, Natur- und Artenschutz im Freistaat Bayern an entscheidenden Stellen deutlich.

Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zum bayerischen Artenschutzpaket:

„Bayern zeigt, wie man Vorreiter beim Artenschutz werden kann. In Sachsen werden dagegen alle Vorstöße für mehr Artenschutz im Landtag kategorisch abgelehnt, so Anfang Juli der GRÜNE Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen.“

„Warum blockiert die sächsische CDU dort, wo sich selbst die CSU in Bayern inzwischen bewegt? Die CSU setzt in Bayern Ideen um, die die CDU in Sachsen noch vehement bekämpft. Braucht die sächsische CDU auch erst eine krachende Wahlniederlage, bis endlich das Umdenken bei ihr einsetzt?“

Der Freistaat Bayern verpflichtet sich mit dem verbesserten Naturschutzgesetz auch in anderen Gesetzen, ab sofort zum Erhalt und der Entwicklung der Artenvielfalt und dem Erhalt und der Verbesserung von Lebensräumen, um einen weiteren Verlust der biologischen Vielfalt abzubremsen. Zudem werden jeweils 50 Biodiversitätsberater und 50 Wildlebensraumberater eingestellt, der Erhalt von zehn Prozent Naturwaldfläche als funktionsfähiges Netz von nutzungsfreien Wäldern abgesichert, die Verpflichtung zu Gewässerrandstreifen festgeschrieben und die Erhöhung des Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes und des Ökolandbaus auf 30 Prozent gesetzlich verankert.

Selbst in schwierigen Fragen hat die Bayerische Staatsregierung Lösungen für die landwirtschaftliche Praxis gefunden. So profitieren die bayerischen Landwirtschaftsbetriebe etwa von der Aufstockung der Förderprogramme für Umweltleistungen um mindestens 50 Millionen Euro. Viele Zielkonflikte etwa zwischen der Landwirtschaft und der Artenvielfalt auf den Feldern sollen damit konstruktiv gelöst werden.

Weitere Informationen:

» Gesetzentwurf nach Art. 74 der Verfassung des Freistaates Bayern – Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“, Drs. 18/1736)

» Beschlussempfehlung nach Art. 74 der Verfassung des Freistaates Bayern Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“, Drs 18/3046)

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/14409)