Datum: 16. Mai 2019

Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie (IDAHIT*): Staatsregierung lässt Betroffene von Diskriminierung im Warteraum sitzen

(2019-119) Anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie (IDAHIT*) am 17. Mai, erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der IDAHIT* wirft das Schlaglicht auf den langen Weg, der im Kampf gegen die Diskriminierung von Homosexuellen, Inter- und Transpersonen noch vor uns liegt. Die sächsische Staatsregierung übt sich bei zentralen Vorhaben im Verweis auf die Verantwortung der Bundesebene und Aushaltetaktik. Die Betroffenen werden im Warteraum für längst überfällige Schritte sitzen gelassen. Für uns ist aber klar: Der Schutz vor Diskriminierung kann nicht warten.“

„Wo bleibt zum Beispiel die Umsetzung des am 18. Dezember vergangenen Jahres auf Bundesebene verabschiedeten Gesetzes zur Eintragung der Geschlechtsoption ‚divers‘ in die Geburtenregister? Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) verweist auf bundesländerübergreifende Abstimmungsprozesse ohne konkrete Vorschläge oder einen Zeitplan zu benennen.“

„Wir wollen Bewegung in die Sache bringen und haben deshalb einen Antrag im Sächsischen Landtag eingebracht, der neben der Berücksichtigung von ‚divers‘ in Gesetzestexten und Formularen auch Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Behörden und Hilfsangebote für die kommunale Ebene sowie die Fortschreibung des Landesaktionsplans für sexuelle Vielfalt vor allem die Ergänzung konkreter Maßnahmen für mehr Akzeptanz von inter*- Lebensweisen fordert. Zudem soll sich die Staatsregierung auf der Bundesratsebene für eine umfassende Regelung zur Verwirklichung geschlechtlicher Selbstbestimmung und für die Abschaffung der Attestpflicht einsetzen, da letztere weiterhin diskriminierend ist.“

„Das ist nur eines der Themen, die im Kampf gegen die Diskriminierung von Homosexuellen, Inter- und Transpersonen auf der Agenda stehen. Aktuell wird auf Bundesebene das Transsexuellengesetz reformiert. Jedoch droht hier eine Verschlechterung für die Betroffenen. Im Bundesrat fordern auf Initiative Hessens mehrere Bundesländer die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Konversionstherapien zu verbieten. Die Sächsische Staatsregierung darf sich bei diesem Thema nicht wegducken und muss dem Antrag im Bundesrat am kommenden Freitag zustimmen.“

Weitere Informationen:

Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Gesetz die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 10.10.2017 (Az. 1 BvR 2019/16) umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sah eine Diskriminierung darin, dass Menschen, die sich weder dem männlich noch weiblichen Geschlecht zuordnen, keine andere Option beim Geburtenregistereintrag zur Verfügung stand. Geklagt hatte eine inter* Person aus Leipzig.

» Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Männlich weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen‘ (Drs 6/17115)