Hungerstreikender aus Krankenhaus in Dresden abgeschoben – Erschreckende Rücksichtslosigkeit
Zais: Vorgehen bei der Abschiebung dient ausschließlich der Abschreckung
(2019-35) Gestern wurde ein in Abschiebehaft befindlicher Mann aus dem Krankenhaus nach Marokko abgeschoben. Er hielt sich illegal in Deutschland auf, hatte aber einen Antrag auf Aufenthalt gestellt, da er zusammen mit seiner deutschen Partnerin ein Kind erwartet. Das Jugendamt in Dresden hatte die Vaterschaft zwischenzeitlich anerkannt. Der Mann befand sich vor der Abschiebung mehrere Tage im Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung in Abschiebehaft zu protestieren. Zuletzt befand er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes im Krankenhaus. Darüber berichtete die Sächsische Zeitung. Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
„Dass eine durch den Hungerstreik stark geschwächte Person dennoch aus dem Krankenhaus abgeschoben wird, finde ich erschreckend. Hier geht es ganz offenbar um die abschreckende Wirkung. Das Motto ‚Abschiebungen um jeden Preis‘ von Innenminister Prof. Roland Wöller führt zu immer rücksichtsloseren Abschiebepraktiken.“
„Es ist schon sehr bitter, dass es nur einen Monat, nachdem die Abschiebehaft in Betrieb genommen wurde, den ersten Hungerstreikenden gab. Und es ist zu befürchten, dass es nicht der Letzte gewesen sein wird. Die Abschiebehaft greift tief in die Freiheitsrechte der Betroffenen ein. Ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, darf nicht in Haft genommen werden! Das gilt vor allem für schutzbedürftige Menschen, wie Kranke und Familienangehörige.“
„Es bleiben Fragen offen, die den Betrieb der Abschiebehaft betreffen. Wie wird mit labilen Menschen in solchen Extremsituationen umgegangen? Welche ärztliche und psychologische Betreuung haben sie? In welchem Umfang wird eine Rechtsberatung ermöglicht? Wurde der Beirat der Abschiebehaft als Kontrollgremium involviert?“
„Ich erwarte Antworten des Innenministers auf meine Fragen.“